Auskunft über die aktuelle Lage bei der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), die am 01.06.2021 ihre operative Arbeit aufgenommen hat, gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/32491 – PDF, 229 KB) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/32213 – PDF, 187 KB).
Aus hib – heute im bundestag Nr. 1037 vom 27.09.2021 ergibt sich:
Danach waren nach Kenntnis der Bundesregierung Stand Ende August 2021 insgesamt 126 Personen in der zentralen Dienststelle am Sitz der EUStA in Luxemburg beschäftigt. Die elf deutschen Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind den Angaben zufolge in fünf Zentren in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Köln und München angesiedelt. Daneben sei eine Stelle beim Generalbundesanwalt zur Bearbeitung von Revisionsverfahren eingerichtet worden. Weiter heißt es, Informationen, wonach die Arbeit der Delegierten Europäischen Staatsanwälte in teilnehmenden Mitgliedsländern behindert wurde, lägen der Bundesregierung nicht vor.
Insgesamt sollen den Angaben zufolge 140 Delegierte Europäische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte von den Mitgliedstaaten benannt werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung habe das Kollegium mit Stand vom 3. September 2021 insgesamt 89 Delegierte Europäische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ernannt. Von den 89 Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten hätten insgesamt 88 Delegierte Europäische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihre Arbeit aufgenommen.
Von den an der Europäischen Staatsanwaltschaft teilnehmenden Mitgliedstaaten hätten nach Kenntnis der Bundesregierung Italien und Rumänien der Europäischen Staatsanwaltschaft noch nicht die vereinbarte Anzahl an Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt der Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte benannt. Slowenien habe der Europäischen Staatsanwaltschaft bislang noch keine Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt der Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte benannt. Mit Stand vom 16. Juli 2021 seien der Europäischen Staatsanwaltschaft ausweislich der Angaben auf ihrer Homepage bereits mehr als 1.000 Betrugsfälle berichtet worden.
Die EUStA ist als erste unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft der Europäischen Union befugt, Straftaten gegen den EU-Haushalt wie Betrug, Korruption und schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und vor Gericht zu bringen.