Gesetzlich geschuldete Verzugszinsen neben Vergütungsansprüchen von Bestandsschutzklage umfasst

25. September 2021 -

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 24.06.2021 zum Aktenzeichen 5 AZR 385/20 entschieden, dass mit der Erhebung einer Bestandsschutzklage in Form einer Befristungskontrollklage ein Arbeitnehmer sowohl die von dieser abhängigen Vergütungsansprüche im Sinne der ersten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist geltend macht, als auch zugleich die darauf geschuldeten gesetzlichen Verzugszinsen.

Zu den Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis gehören alle Ansprüche, die die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer arbeitsvertraglichen Beziehung gegeneinander haben.

Die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ist hierbei nicht entscheidend.