Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 01.07.2021 zum Aktenzeichen 5 Sa 1573/20 entschieden, dass die Passage in einer Stellenausschreibung eines Startup-Unternehmens, dass ein „junges Team mit flachen Hierarchien“ geboten werde, keinen Bezug zum Alter der Mitarbeiter dieses Teams hat.
Dies ergibt sich aus der gebotenen Auslegung der Stellenausschreibung nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn, wie sie von verständigen und redlichen potentiellen Bewerbern nach der durchschnittlichen Verständnismöglichkeit unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden.
Demnach besteht auch keine mittelbare Benachteiligung i.S.d. AGG, da die Stellenausschreibung so verstanden werden muss, dass dynamische und motivierte Mitarbeiter altersunabhängig gesucht werden.