Ein Entschließungsantrag von Berlin, Hamburg und Thüringen zur Reform des Abstammungsrechts wurde am 17.09.2021 im Bundesratsplenum beraten. In der Abstimmung erhielt die Initiative jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Sie ist damit abgelehnt.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 17.09.2021 ergibt sich:
Was die drei Länder gefordert hatten
Der ursprüngliche Vorschlag der drei Länder: Bekommen lesbische Ehepaare ein Kind, sollte neben der biologischen Mutter auch deren Ehefrau rechtlich als Mutter gelten. Derzeit muss die Ehefrau der biologischen Mutter das Kind noch adoptieren. Bei verheirateten heterosexuellen Paaren dagegen gilt automatisch der Ehemann als Vater des Kindes. Dies kritisierten die Länder als ungerechtfertigte Schlechterstellung lesbischer Ehepaare.
Kinder aus Zwei-Mütter-Familien sollten einen Anspruch darauf haben, mit zwei rechtlich anerkannten Elternteilen aufzuwachsen. Deshalb sei die vorgeschlagene Reform auch im Sinne des Kindeswohls erforderlich, hieß es im – nun abgelehnten – Entschließungsantrag.
Verbesserungen für trans- und intergeschlechtliche Eltern
Die drei Länder setzten sich mit der Initiative zudem dafür ein, die Ungleichbehandlung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern bzw. Personen mit Kinderwunsch aufzuheben, die soziale Elternschaft zu stärken und einen Impuls für eine zukünftige Regelung von Mehrelternschaften zu setzen.
Weitere Informationen
Antrag des Landes Berlin: Entschließung des Bundesrates – Reform des Abstammungsrechts: Alle Familien stärken – Gleichstellung voranbringen (BR-Drs. 223/21 – PDF, 419 KB)