Das Landgericht Passau hat mitgeteilt, dass die neue Hauptverhandlung gegen einen der Angeklagten im Fall des totgeprügelten Maurice am 22.09.2021 beginnt.
Aus der Pressemitteilung des LG Passau Nr. 5/2021 vom 16.09.2021 ergibt sich:
Am 17.01.2019 hatte die Große Jugendkammer des Landgerichts Passau das Urteil im Fall „Maurice“ verkündet. Hinsichtlich des Inhalts des Urteils wird auf die Pressemitteilung Nr. 3/2019 vom 17.01.2019 verwiesen (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/passau/presse/2019/3.php). Bezüglich des Tatvorwurfs wird verwiesen auf die Pressemitteilung Nr. 11/2018 vom 04.10.2018 (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/passau/presse/2018/11.php). Gegen das Urteil war von verschiedenen Seiten Revision eingelegt worden. Der Angeklagte R. und der Angeklagte B. hatten das Urteil jedoch nicht angegriffen.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen gegen das Urteil betreffend die Angeklagten K. und U. mit Urteil vom 12.05.2020 verworfen, auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers das landgerichtliche Urteil aber hinsichtlich des Angeklagten R. aufgehoben,wobei die dem Urteil zugrundeliegenden Feststellungen zum Sachverhalt aber weitestgehend bestehen bleiben.
Der Bundesgerichtshof führte aus, die Große Jugendkammer habe zumindest prüfen müssen, ob der Angeklagte R. durch die zuletzt dem sichtlich benommenen Geschädigten versetzten mindestens 3 weiteren Faustschläge eine gefährliche Körperverletzung begangen habe, weil es sich bei diesen letzten Schlägen nach den Umständen des Einzelfalls um eine generell das Leben gefährdende Behandlung gehandelt haben könnte.
Da die Hauptverhandlung nur noch den Angeklagten R. betrifft, der zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alt und damit minderjährig war, findet die Hauptverhandlung in nichtöffentlicher Sitzung statt.
Die Hauptverhandlung beginnt am 22.09.2021, 9.00 Uhr. Es ist ein Fortsetzungstermin bestimmt auf den 27.09.2021, Beginn ebenfalls 9.00 Uhr. Bislang sind 4 Zeugen und eine Sachverständige geladen.
Die Eltern des Getöteten sind als Nebenkläger zum Prozess zugelassen.