Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert in einer Stellungnahme, dass die Entgelte für die Betreiber von Wasserstoffnetzen zu hoch festgelegt werden sollen. Damit können private Haushalte künftig betroffen sein, wenn sie an Wasserstoffnetze angeschlossen werden.
Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbands vom 13.09.2021 ergibt sich:
Der vzbv fordert daher,
- die Eigenkapitalzinssätze für Wasserstoffnetze entsprechend den Zinssätzen für die Strom- und Gasnetze festzulegen,
- die Laufzeit der erstmals für die Wasserstoffnetze festzulegenden Eigenkapitalzinssätze bis zum 31.12.2025 zu begrenzen,
- dass die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes für die Transparenz der Netzentgelte für Strom- und Gasnetzbetreiber uneingeschränkt auch für Betreiber von Wasserstoffnetzen gelten müssen,
- den Baukostenzuschuss für Wasserstoffanschlüsse von privaten Haushalten auf maximal 50 Prozent zu begrenzen und damit analog § 11 der Niederdruckanschlussverordnung im Gasbereich festzulegen,
- dass die Bundesnetzagentur spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung einen ersten Monitoringbericht vorlegt und veröffentlicht, in dem eine umfassende Evaluierung der Entgeltbildung erfolgt,
- dass die Verordnung spätestens vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten insbesondere in Bezug auf die Bildung sowie der Höhe der Netzentgelte mit dem Ziel novelliert werden muss, die Netzentgelte der Wasserstoffnetzbetreiber denen der Strom- und Gasnetzbetreiber anzugleichen.
Weitere Informationen
Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung (PDF, 179 KB)