Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 15.02.2021 zum Aktenzeichen 6 Sa 478/17 entschieden, dass bei Nichterfüllung des vertragsgemäßen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers der Arbeitgeber in rechtswidriger Weise das Allgemeine Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers verletzt, was einen Schadensersatzanspruch zur Folge haben kann.
Dieser umfasst auch den Ausgleich des dadurch verzögerten Stufenaufstiegs des Arbeitnehmers.
Der Schaden besteht hierbei in dem späteren Erreichen dieser Stufe und dem hiermit einhergehenden späteren Eintritt der daraus resultierenden Rechtsfolgen, wie einem höheren Entgeltanspruch und dem späteren Beginn des Zeitraums zum Erreichen der nächsten Stufe.