Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 08.09.2021 zum Aktenzeichen 1 KN 150/19 einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Nummer 79 „Holzmehlmühle Westerkamp, Norddöllen“ der Gemeinde Visbek abgelehnt.
Aus der Pressemitteilung des OVG Lüneburg Nr. 51/2021 vom 09.09.2021 ergibt sich:
Der erstmals 2019 und nach Durchführung eines ergänzenden Verfahrens erneut am 15. Dezember 2020 bekannt gemachte Plan soll als Grundlage für die Erweiterung eines bestehenden holzmehlverarbeitenden Betriebes am Südrand der Ortschaft Norddöllen dienen. Dagegen richtete sich der Normenkontrollantrag zweier Nachbarn. Sie befürchten eine Verstärkung der aus ihrer Sicht schon jetzt unzumutbaren Immissions-, insbesondere Lärm- und Staubbelastung. Der Betrieb sei ein Fremdkörper in ihrer von Wohnen geprägten Nachbarschaft.
Der 1. Senat des OVG Lüneburg ist dem nicht gefolgt.
Die Gemeinde habe das Interesse am Fortbestand und der Erweiterung eines erfolgreichen, seit vielen Jahrzehnten ortsansässigen Wirtschaftsbetriebes zum Anlass einer Absicherung durch Bebauungsplan nehmen dürfen. Die Schutzwürdigkeit der Nachbarn gegenüber betriebsbedingten Immissionen sei infolge der gewachsenen – auch durch große Landwirtschaftsbetriebe geprägten – Gemengelage in der Ortschaft eingeschränkt. Die Gemeinde habe durch Beschränkung der betriebsbedingten Lärmemissionen im Plan sichergestellt bzw. sich durch Einholung von Staubgutachten vergewissert, dass ein verträgliches Miteinander von Wohnen und Betrieb möglich sei.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.