Das Gesetz über weitere Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und zur Änderung des Patentkostengesetzes vom 30.08.2021 ist am 07.09.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz ist ein weiteres Element der aktuellen Innovationsinitiative in Deutschland mit dem Ziel, den Schutz und die Förderung von Innovationen zu intensivieren und effektiver auszugestalten.
Aus der Pressemitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 07.09.2021 ergibt sich:
Mit dem am 07.09.2021 verkündeten Gesetz (BGBl I 2021, 4074 ) wird ein neuer § 26a in das Patentgesetz (PatG) eingefügt, der die Aufgaben des DPMA erweitert. Bislang fehlte es in Deutschland an einer zentralen Stelle mit der Zuständigkeit für Information und Öffentlichkeitsarbeit zu sämtlichen Fragen des geistigen Eigentums sowie zur Aufklärung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) über die effektive Nutzung des Systems des geistigen Eigentums. Auch eine zentrale Anlaufstelle für europäische, internationale und andere nationale Behörden, die in diesem Bereich in den letzten Jahren zunehmend aktiver geworden sind, wurde vermisst. § 26a PatG gibt daher vor, die Zusammenarbeit mit den Ämtern für geistiges Eigentum in anderen Ländern sowie europäischen und internationalen Behörden effizient auszubauen. Das DPMA setzt auf eine entsprechende Personalausstattung im Laufe des kommenden Jahres. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
„Gerade in den Zeiten technologischen Umbruchs sehen wir ein starkes Bedürfnis nach mehr Informationen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte. Ich freue mich daher sehr, dass das DPMA als ausgewiesenes Kompetenzzentrum nun den gesetzlich verankerten Auftrag erhalten hat, in Deutschland kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups sowie die Öffentlichkeit insgesamt über die Schutzmechanismen des geistigen Eigentums zu informieren und im Rahmen seiner Zuständigkeiten mit Ämtern für geistiges Eigentum in anderen Ländern sowie mit europäischen und internationalen Behörden effektiv zusammenzuarbeiten“, kommentierte DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer.
Um die Attraktivität des Patentschutzes und damit die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft insgesamt zu fördern, soll die Leistungsfähigkeit des DPMA in den Patentprüfungsverfahren weiter gesteigert werden. In diesem Kontext wird eine moderate innovationsverträgliche Gebührenerhöhung vorgenommen. Die Jahresgebühren für Patente sind seit geraumer Zeit unverändert geblieben. Ziel der nach rund zwei Jahrzehnten zum 1. Juli 2022 wirksamen Gebührenanpassung ist es, die inflationsbedingte Absenkung des Gebührenniveaus zu verkürzen. Mit dem Fortschreiten der Patentlaufzeit konnten die höheren Gebühren, die für die Aufrechterhaltung des Schutzes zu zahlen sind, ihre innovationspolitische Lenkungsfunktion nicht mehr in ausreichendem Maße erfüllen, da sie inflationsbedingt faktisch „günstiger“ geworden waren. Die Gebührenanpassung soll diese innovationspolitische Lenkungswirkung, auch unter Berücksichtigung des gestiegenen Leistungsumfangs des DPMA, wieder stärken. Im Zusammenhang mit der Gebührenanpassung soll die Dauer der Patentprüfung auch mit Hilfe zusätzlicher Stellen für die Patentprüfung deutlich verringert werden.
Weiterer Bestandteil der Innovationsinitiative zur Beschleunigung des Patentprüfungsverfahrens ist das bereits am 17. August 2021 verkündete Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 10. August 2021, BGBl. Teil I S. 3490.