Die EU-Kommission hat am 07.09.2021 beim EuGH die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen Polen beantragt, weil Polen die jüngsten Urteile zur Unabhängigkeit polnischer Richterinnen und Richter nicht umgesetzt hat.
Aus EU-Aktuell vom 07.09.2021 ergibt sich:
Konkret geht es um die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs Polens, die ihre Maßnahmen gegen Richter immer noch nicht vollständig eingestellt hat. Außerdem hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet, weil das Land dem EuGH-Urteil vom 15. Juli 2021 nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, in dem festgestellt wurde, dass das polnische Disziplinarrecht gegen Richter nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. „Die Justizsysteme in der Europäischen Union müssen unabhängig und fair sein. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger der EU müssen in gleicher Weise gewährleistet werden, unabhängig davon, wo sie in der Europäischen Union leben“, so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.