Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace verklagen deutsche Konzerne auf Klimaschutz

03. September 2021 -

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Greenpeace gehen ab dem 03.09.2021 juristisch gegen deutsche Konzerne wegen mangelndem Klimaschutz vor und haben BMW, Mercedes-Benz, Volkswagen und Wintershall Dea aufgefordert, den klimagerechten Umbau ihrer Unternehmen deutlich zu beschleunigen.

Aus der Pressemitteilung der DUH vom 03.09.2021 ergibt sich:

Bis zum Jahr 2030 sollen die drei deutschen Autohersteller unter anderem den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner stoppen, das Öl- und Erdgasunternehmen Wintershall Dea soll spätestens ab 2026 keine neuen Öl- und Gasfelder mehr erschließen. Die Enddaten für Verbrennungsmotoren und fossile Brennstoffe ergeben sich unter anderem aus Berechnungen des Weltklimarates (IPCC) und der Internationalen Energieagentur (IEA) und entsprechen den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Erstmals nach dem wegweisenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts gehen Umweltverbände juristisch gegen klimaschädliche Konzerne vor, Greenpeace gegen VW, die DUH gegen BMW, Mercedes und Wintershall Dea. Klägerinnen und Kläger sind die Geschäftsführenden der Verbände, bei der DUH Barbara Metz, Sascha Müller-Kraenner und Jürgen Resch und bei Greenpeace Martin Kaiser und Roland Hipp sowie die Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer.

In ihren am 03.09.2021 zugestellten Anspruchsschreiben stellen die Verbände fest, dass die aktuellen und geplanten Maßnahmen der vier Konzerne den Klimazielen von Paris widersprechen und damit rechtswidrig sind. Trotz zunehmender Extremwetterereignisse und entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse verkauft die deutsche Autoindustrie weiterhin weltweit Millionen klimaschädlicher Diesel und Benziner – damit verursachte sie im Jahr 2019 einen größeren CO2-Fußabdruck als ganz Deutschland. Der Öl-und Gaskonzern Wintershall Dea ist jährlich für 80 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich und will seine fossile Produktion in den kommenden zwei Jahren um weitere knapp 30 Prozent steigern.

Um die vier Konzerne für die Folgen ihrer klimaschädlichen Geschäftsmodelle zur Verantwortung zu ziehen, nehmen DUH und Greenpeace die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter in Karlsruhe beim Wort: Im April 2021 urteilten diese, dass künftige Generationen ein Grundrecht auf Klimaschutz haben. Daran sind auch große Unternehmen gebunden. Die Klägerinnen und Kläger machen daher zivilrechtliche Ansprüche auf Schutz ihrer persönlichen Freiheits- und Eigentumsrechte geltend und knüpfen so an einen weiteren Präzedenzfall an: Im Mai 2021 stellte ein niederländisches Gericht fest, dass Großunternehmen eine eigene Klimaverantwortung haben und verurteilte Shell mit allen Tochterunternehmen zu mehr Klimaschutz.