Der Bundesgerichtshof hat am 19.08.2021 zum Aktenzeichen 4 StR 198/21 das Urteil des LG Essen im Verfahren wegen „Mordes ohne Leiche“ bestätigt.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 164 /2021 vom 01.09.2021 ergibt sich:
Das Landgericht Essen hat den 47 Jahre alten Angeklagten in einem umfangreichen Indizienprozess unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den Feststellungen tötete der wegen Totschlags zum Nachteil einer früheren Freundin vorbestrafte Angeklagte seine Lebensgefährtin aus Wut und Rache darüber, dass sie sich von ihm getrennt hatte. Die Leiche der zuletzt in Gelsenkirchen wohnhaften Frau war trotz umfangreicher Suchmaßnahmen nicht gefunden worden.
Der 4. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen.
Das Urteil des Landgerichts Essen ist damit rechtskräftig.