Syrer wegen Kriegsverbrechen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

26. August 2021 -

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 26.08.2021 zum Aktenzeichen III 6 StS 2/20 entschieden, dass nach 22 Hauptverhandlungstagen den syrischen Staatsangehörigen Khedr A. K. (43) wegen Kriegsverbrechens gegen eine Person durch Tötung in Tateinheit mit Mord in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wird.

Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 26.08.2021 ergibt sich:

Der mitangeklagte syrische Staatsangehörige Sami A. S. (36) wurde wegen Beihilfe zum Kriegsverbrechen gegen eine Person durch Tötung in Tateinheit mit Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt (Aktenzeichen ). Beide Angeklagte befinden sich seit dem 13. Juli 2020 in Untersuchungshaft.

Nach den Feststellungen des Senats schloss sich der Angeklagte Khedr A. K. im Frühjahr 2012 in der syrischen Ortschaft Muhassan der Gruppierung „Ghurabaa Muhassan“ an, die sich in die ausländische terroristische Vereinigung „Jabhat al-Nusra?“(JaN) eingliederte. Sami A. S. war oppositioneller Medienaktivist und betrieb ein Medienbüro in Muhassan. Am 10. Juli 2012 wirkten beide Angeklagte an der Hinrichtung eines Oberstleutnants der syrischen Streitkräfte mit, der zuvor bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen oppositionellen Gruppierungen und der syrischen Armee im Gouvernement Deir ez?Zor gefangen genommen worden war. Das Tatopfer wurde am Ufer des Euphrat als Repräsentant des Assad-Regimes durch mehrere Schüsse getötet. Der mit einem Schnellfeuergewehr bewaffnete Angeklagte Khedr A. K. gehörte zu den Bewachern des Gefangenen und schirmte die Hinrichtung ab. Der Angeklagte Sami A. S. filmte einen Teil des Weges des von schwereren Misshandlungen gezeichneten Gefangenen zum Ort der Hinrichtung und die sich anschließende Tötung. Seine Aufnahme kommentierte er für propagandistische Zwecke; der Film wurde kurze Zeit später im Internet veröffentlicht.

Das zur Verurteilung gelangte Kerngeschehen ist durch die von dem Angeklagten Sami A. S. erstellte und durch eine weitere Videoaufnahme, die auf einem bei ihm sichergestellten Datenträger aufgefunden wurde, belegt. Im Rahmen der Beweisaufnahme hat der Senat auch den in den Niederlanden inhaftierten Bruder des Angeklagten Khedr A. K., der mehrere Pistolenschüsse auf das Tatopfer abgab, als Zeugen vernommen.

Ergänzend wird auf die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 18. Januar 2021 Bezug genommen. Abweichend von der Anklage hat der Senat den Angeklagten Sami A. S. nicht als Mittäter, sondern lediglich als Gehilfen eingestuft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger beider Angeklagten hatten Freisprüche beantragt, der Generalbundesanwalt für beide Angeklagten jeweils eine lebenslange Freiheitsstrafe.