Der Bundesrat kommt am 10.09.2021 um 9:30 Uhr zu einer Sondersitzung zusammen, um über das geplante Aufbauhilfegesetz 2021 zu beraten. Dies hat Bundesratspräsident Reiner Haseloff am 24.08.2021 entschieden. Er entsprach damit einem Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 24.08.2021 ergibt sich:
Ziel ist es, das geplante Maßnahmenpaket mit Hilfen für die Opfer der Flutkatastrophe vom Juli 2021 umgehend nach Verabschiedung im Bundestag abschließend zu beraten. Dies soll noch vor der nächsten regulären Sitzung des Bundesrates, die für den 17. September 2021 terminiert ist, geschehen.
Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, den der Bundestag am 25. August 2021 in erster Lesung berät und anschließend in die Fachausschüsse überweist.
30 Milliarden Aufbauhilfe
Der Entwurf sieht die Einrichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro vor, um die Schäden durch das Juli-Hochwasser insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu bewältigen. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zukommen und der Wiederherstellung lokaler Infrastruktur dienen.
Nach dem Entwurf sollen sich die Länder hälftig an der Rückzahlung beteiligen, indem sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Geplant ist zudem, die Insolvenzantragspflicht in den betroffenen Gebieten temporär auszusetzen, sofern die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen beim Pfändungsschutz vor, um Betroffenen mit Finanzengpässen Luft zu verschaffen.
Bessere Warnung im Vorfeld
Um die Bevölkerung bei künftigen ähnlichen Ereignissen besser warnen zu können, sollen Mobilfunkbetreiber zur Einrichtung eines sogenannten Cell-Broadcasting-Systems verpflichtet werden, das an alle in einer Funkzelle eingebuchten Mobiltelefone Warn-Mitteilungen verschicken kann.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Weitere Änderungen des Entwurfs betreffen das Infektionsschutzgesetz: So sollen Einreisende aus dem Ausland künftig generell einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorlegen.