Um die Schäden durch das Juli-Hochwasser insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu bewältigen, soll ein Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ errichtet werden.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 973 vom 24.08.2021 ergibt sich:
Außerdem soll die Insolvenzantragspflicht in den betroffenen Gebieten ausgesetzt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 19/32039 – PDF, 868 KB) vor.
Der Aufbaufonds soll als Sondervermögen des Bundes errichtet und durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet werden. An der Rückzahlung sollen sich die Länder dann hälftig beteiligen, indem sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zugute kommen sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur eingesetzt werden. Der Wiederaufbau von Infrastruktur des Bundes, wie Bundesstraßen, wird gesondert durch den Bund finanziert.
Die Insolvenzantragspflicht soll temporär ausgesetzt werden, sofern die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Darüberhinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen unter anderem beim Pfändungsschutz vor, um Betroffenen mit Finanzengpässen Luft zu verschaffen.
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs sind Regelungen für eine bessere Warnung der Bevölkerung bei künftigen ähnlichen Ereignissen. So werden Mobilfunkbetreiber zur Einrichtung eines CB-Systems verpflichtet, mit dem an alle in einer Funkzelle eingebuchten Mobiltelefone eine Mitteilung verschickt werden kann.
Das Gesetzgebungsverfahren soll daneben zu einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Corona-Bekämpfung genutzt werden. Danach müssen Einreisende aus dem Ausland generell einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorlegen.