Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat am 17.08.2021 zum Aktenzeichen 1 OLG 2 Ss 42/21 die Revision gegen ein Urteil des LG Landau verworfen, sodass der als Fassadenschmierer oder Plakatekleber bekanntgewordene Landauer seine Haftstrafe von neun Monaten antreten muss.
Aus der Pressemitteilung des OLG Zweibrücken vom 19.08.2021 ergibt sich:
Das Schöffengericht bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz hat den Angeklagten am 27.10.2020 wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und die Einziehung von Tatmitteln angeordnet. Tatvorwurf war im Wesentlichen das Bekleben von Verkehrs- oder Hinweisschildern im öffentlichen Raum mit angefertigten Plakaten, die mit einem fest haftenden Klebeprodukt aufgebracht worden waren. Die gegen dieses Urteil von dem Angeklagten eingelegte Berufung hat die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz durch Urteil vom 19.04.2021 mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden ist.
Die gegen letztgenannte Entscheidung eingelegte Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt hat, hat der 1. Strafsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken nun im Beschlusswege einstimmig verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen den Angeklagten benachteiligenden Rechtsfehler ergeben habe. Damit ist die Verurteilung in Rechtskraft erwachsen.