Die saarländische Landesregierung hat am 18.08.2021 die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Folge des MPK-Beschlusses vom 10.08.2021 redaktionell leicht angepasst und um zwei weitere Wochen verlängert.
Aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 19.08.2021 ergibt sich:
Um dem MPK-Beschluss in der saarländischen Rechtsverordnung nachzukommen, wurde bei der Testpflicht bereits jetzt, vor Ablauf der Sommerferien, aufgenommen, dass Schülerinnen und Schüler von allen Nachweispflichten, die einen Zutrittsnachweis erfordern, ausgenommen sind, sofern sie regelmäßig an den schulischen Testungen teilnehmen. In der noch laufenden Ferienzeit greift diese Regelung noch nicht, da derzeit keine Testungen in den Schulen stattfinden. Eine weitere Neuerung innerhalb der Verordnung ist, dass ein negatives Testergebnis ab Freitag auch mittels PCR-Test nachgewiesen werden kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Auch diese redaktionelle Änderung resultiert aus dem bundesweiten MPK-Beschluss.
Gesundheitsministerin Monika Bachmann betont abschließend: „Mein Ministerium kontrolliert das Infektionsgeschehen auch weiterhin engmaschig um schnell handeln zu können, sobald sich die Gesamtlage verändern sollte. Der Weg aus der Pandemie gelingt uns nur gemeinsam: Daher bitte ich alle Saarländerinnen und Saarländer auch trotz der bestehenden Lockerungen und der Ferienzeit um Vorsicht und um die Einhaltung der bestehenden Regeln.“
Die Verordnung tritt am 20. August 2021 in Kraft und mit Ablauf des 2.September 2021 außer Kraft.