Das Bundeskabinett hat am 18.08.2021 die von den Bundesministern der Finanzen und des Innern, für Bau und Heimat vorgelegte Formulierungshilfe für die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021) beschlossen.
Aus der Pressemitteilung des BMF vom 18.08.2021 ergibt sich:
Damit setzt der Bund seine entschlossene Hilfe zur Unterstützung der von Hochwasser und Starkregen besonders betroffenen Regionen fort. Das Sondervermögen stellt Mittel zur Finanzierung erforderlicher Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte, Unternehmen und andere Einrichtungen sowie zur Wiederherstellung der vom Starkregen und Hochwasser zerstörten Infrastruktur bereit.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz „Mit dem Aufbauhilfefonds stehen Bund und Länder zu ihrem Wort und greifen den betroffenen Regionen finanziell kräftig unter die Arme. Die schnelle Beseitigung der Schäden und der Wiederaufbau der Infrastruktur haben jetzt oberste Priorität! Das ist ein immenser Kraftakt angesichts der Zerstörungen in den von Starkregen und Hochwasser betroffenen Regionen. Bund und Länder nehmen 30 Milliarden Euro in die Hand, um den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, den geschädigten Unternehmen und anderen Einrichtungen beim Wiederaufbau zu helfen. Das ist gelebte Solidarität. Mit vereinten Kräften stemmen wir das!“
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer „Mit dem heute von uns auf den Weg gebrachten Aufbauhilfegesetz löst der Bund seine Versprechen ein – schnelle und massive finanzielle Hilfe, bauplanungsrechtliche Erleichterungen und die rechtlichen Grundlagen für die notwendige Einführung des Cell Broadcasting. Gemeinsam mit den Ländern packen wir den Aufbau an – entschlossen zu helfen, wo immer unsere Hilfe gebraucht wird.“
Bund setzt entschlossene Hilfe fort
Die Bundesregierung hat schnell auf die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe reagiert. Bereits am 21. Juli 2021 wurde durch die Bundesregierung beschlossen, sich hälftig an den Soforthilfen der betroffenen Länder zu beteiligen. Die Soforthilfen dienen der Überbrückung von Notlagen bei Bürgerinnen und Bürgern sowie in Wirtschaft und Kommunen. Konkret wird sich der Bund an den bewilligten Soforthilfen der Länder zunächst in Höhe von 400 Mio. Euro beteiligen. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung wurde vom Bund und den betroffenen Ländern am 30. Juli 2021 gezeichnet.
Nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“
In den kommenden Jahren sind erhebliche finanzielle Anstrengungen erforderlich, um die Schäden bei betroffenen Privathaushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen (Vereine, Stiftungen etc.) sowie der Infrastruktur von Bund, Ländern und Gemeinden zu beseitigen bzw. die zerstörte Infrastruktur wiederaufzubauen.
Dazu haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf die Errichtung eines nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes verständigt. Die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfe setzt dies um.
Das Sondervermögen wird mit Mitteln des Bundes in Höhe von bis zu 30 Mrd. Euro ausgestattet. Darin enthalten sind Ausgaben für den Wiederaufbau der Infrastruktur des Bundes in Höhe von 2 Mrd. Euro. Diese werden vom Bund alleine getragen. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in Höhe von 28 Mrd. Euro werden solidarisch jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert.
Der Bund wird in einer ersten Tranche aus dem Bundeshaushalt 2021 Mittel in Höhe von 16 Mrd. Euro dem Sondervermögen zuführen. Ab dem Jahr 2022 erfolgen die Zuweisungen des Bundes dann bedarfsgerecht nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes. Damit sichert der Bund die Liquidität des Sondervermögens und sorgt dafür, dass ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Die Finanzierungsbeteiligung der Länder erfolgt über eine Anpassung der vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre.
Zudem soll durch eine Änderung des Baugesetzbuchs die befristete Errichtung mobiler baulicher Anlagen zur Wohnnutzung für Betroffene von Hochwasserkatastrophen sowie mobiler Infrastruktureinrichtungen (z.B. Rathaus, Schule, Kindertagesstätte) in von Hochwasserkatastrophen betroffenen Gemeinden bauplanungsrechtlich erleichtert werden.
Schnelle Hilfen zur Beseitigung der durch das Hochwasser entstandenen Schäden
Für die Errichtung des Fonds besteht dringender Handlungsbedarf. Das Gesetzgebungsverfahren soll sehr kurzfristig abgeschlossen werden. Mit dem Gesetz wird die Bundesregierung zudem ermächtigt, im Einvernehmen mit den Ländern eine Verordnung zu erlassen, in der die Aufteilung der Mittel für den Wiederaufbau auf die betroffenen Länder und die Ermittlung einheitlicher Förderungsgrundsätze festzulegen sind.
Bei der Verteilung der Mittel auf Bund, Länder und Gemeinden sowie bei der Gewährung der Hilfen werden die unterschiedlichen Schadensbelastungen der Betroffenen berücksichtigt.