Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich und die bayerische Bauministerin Kerstin Schreyer fordern, dass Mieten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach einer Wohnungsveräußerung für drei Jahre grundsätzlich nicht erhöht werden können.
Aus der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Nr. 128/2021 vom 16.08.2021 ergibt sich:
Die Mieten in Ballungsräumen sind hoch und steigen. Bei einem Vermieterwechsel müssen Mieterinnen und Mieter oftmals mit einer Mieterhöhung rechnen. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich und die bayerische Bauministerin Kerstin Schreyer fordern deshalb, dass Mieten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach einer Wohnungsveräußerung für drei Jahre grundsätzlich nicht erhöht werden können.
Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Die vor allem in Ballungsräumen hohen und steigenden Mieten sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir wollen, dass sich Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können. Gleichzeitig muss aber sichergestellt sein, dass Investitionen in den Wohnungsbau attraktiv bleiben. Unser Ziel ist ein fairer Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern. Mieter müssen bei Wohnungsveräußerungen besser geschützt werden.“
Kerstin Schreyer, bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr: „Hier ziehen der bayerische Justizminister und ich an einem Strang. Mieterschützende Regelungen sind wichtig, können aber auf dem angespannten Wohnungsmarkt nur ein Teil der Lösung sein. Dabei haben wir stets sowohl Mieter als auch Vermieter im Blick. Das effektivste Mittel gegen Wohnungsnot ist für mich immer noch: bauen, bauen, bauen.“
Ein Vermieterwechsel kann jederzeit und ohne Zustimmung des Mieters stattfinden. Der dreijährige Ausschluss von Mieterhöhungen soll Mieterinnen und Mietern Planungssicherheit und Zeit geben, sich auf die veränderte Situation einzustellen.
Die Regelung soll nur dort gelten, wo sie aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage notwendig ist. Investitionen werden dadurch nicht gehemmt. Neubauten, die nach dem Erwerb erstmals vermietet werden, sind von der Regelung nicht betroffen. Auch Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen (§ 559 Bürgerliches Gesetzbuch) bleiben erlaubt.
Justizminister Eisenreich: „Einfache Lösungen gibt es nicht. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Insbesondere muss mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Wir begrüßen die auf Bundesebene beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse und die verbesserte Rückforderungsmöglichkeit für zu viel bezahlte Miete. Im Juni 2020 hat die Bayerische Staatsregierung die Verlängerung der Mieterschutzverordnung für die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt beschlossen. Eine aktualisierte Neufassung wird derzeit vorbereitet.“ Der Minister drängt darüber hinaus schon seit längerem auf eine Reform zum effektiveren Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhung (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch): „Bei Mietwucher brauchen wir eine spürbare Ahndung. Deshalb müssen die Hürden im Wirtschaftsstrafgesetz gesenkt und der Bußgeldrahmen erhöht werden. Bayern hat sich dafür im Bundesrat eingesetzt. Die große Mehrheit der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Aber schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz.“
Staatsministerin Schreyer: „Die derzeitige Regelung zur Bekämpfung von Mietwucher ist nicht praxistauglich. Bayern sieht deshalb seit längerem Änderungsbedarf. Hier ist jetzt der Bund am Zug. Der bayerischen Staatsregierung ist die Verbesserung der Wohnsituation der Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Anliegen. Unter anderem wurden die Fördermittel für den geförderten Wohnungsbau in Bayern aufgestockt. Die Wohnraumförderung ermöglicht es Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen, geförderten Wohnraum in Anspruch zu nehmen. Im Staatshaushalt sind für die Programme der Wohnraumförderung im Jahr 2021 insgesamt 848,60 Millionen Euro vorgesehen.“