Massenentlassung bei Vitesco?

09. August 2021 -

Die Vitesco Technologies GmbH, mit Sitz in Regensburg ist ein deutscher Automobilzulieferer für Antriebstechnologien.

Vitesco hatte beabsichtigt den Standort Mühlhausen bis 2022 zu schließen und die Anzahl der Arbeitnehmer in Mühlhausen und Bebra zu halbieren.

Der Betriebsrat von Vitesco und die Gewerkschaft IG Metall haben hart gekämpft.

Auch die Arbeitnehmer haben sich in einer Urabstimmung für einen unbefristeten Streik entschieden.

Vitesco hat als Arbeitgeber nun reagiert.

Nun steht fest, dass der Standort Mühlhausen bis zum Jahr 2024 erhalten bleibt und der Standort in Bebra mit 800 Arbeitnehmern bis 2025 bestehen bleibt.

200 Arbeitsplätze werden dennoch abgebaut.

Dies soll über Altersteilzeit, Arbeitszeitverkürzungen und einem Abfindungsprogramm erzielt werden.

Aus dem Sozialtarifvertrag habend diejenigen Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, einen Anspruch auf eine Abfindung von bis zu 180.000,00 €.

Die vereinbarten Abfindungen liegen weit über dem bislang üblichen Sozialplanniveau.

Die Arbeitnehmer erhalten zudem weitreichende Qualifizierungsansprüche für An- und Ungelernte.

Außerdem wird eine Transfergesellschaft gebildet, welche den Arbeitnehmern auch nach einem möglichen Ausscheiden aus der Produktion noch auf Jahre Absicherung bietet.

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.

Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.

Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:

Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5

Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.

Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.

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