Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung – Verbändeanhörung nach § 35 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO) Stellung genommen.
Aus der Pressemitteilung des DAV vom 06.08.2021 ergibt sich:
Der DAV begrüßt die Digitalisierung in der Verwaltung, zeigt jedoch auf, dass die geltenden Regelungen bereits auch bislang schon nicht im Wege standen. Mit Blick aber auf die darüber hinaus angedachten Fälle für den Ersatz der Schriftform, weist der DAV auf das Missbrauchspotential hin. Chancen und Risiken müssen hier abgewogen werden. Mit Blick auf die verwaltungsinterne Kommunikation ist er der Auffassung, dass sich die Bedeutung der Zuständigkeiten auch in einem festgelegten Sicherheitsstandard widerspiegeln muss und nicht jedes beliebige Tool in Frage kommen kann. Um den Chancen und Risiken der elektronischen Kommunikation gerecht zu werden, soll schließlich auf das Konzept des Vertrauensniveaus aus der Technischen Richtlinie TR-03107-1 verwiesen werden.
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Stellungnahme des DAV Nr. 47/2021 v. 06.08.2021 (PDF, 104 KB)