Vorliegen eines wichtigen Grundes für außerordentliche Kündigung bei eigenmächtigem Antritt eines nicht gewährten Urlaubs

03. August 2021 -

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.05.2021 zum Aktenzeichen 2 AZR 457/20 entschieden, dass der eigenmächtige Antritt eines seitens des Arbeitgebers nicht gewährten Urlaubs durch den Arbeitnehmer bei einem vertraglichen Prozessarbeitsverhältnis durch auflösend bedingte Fortsetzung des Arbeitsvertrags grundsätzlich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien zu bilden.

Durch die lediglich auflösend bedingte Fortsetzung besteht zwischen den Parteien lediglich ein Arbeitsverhältnis.

Neben dem gekündigten Arbeitsverhältnis besteht kein vertragliches Prozessarbeitsverhältnis mehr.