„Bayerischer Bärwurz“ muss aus Bayern kommen. Die Spirituose, die aus den Wurzeln der Bärwurz-Pflanzen hergestellt wird, erhält das EU-Qualitätssiegel „g.A.“ (geographische Angabe).
Aus EU-Aktuell vom 02.08.2021 ergibt sich:
Einem entsprechenden Antrag hat die Europäische Kommission am 02.08.2021 stattgegeben. „Bayerischer Bärwurz“ wird in verschiedenen Regionen Bayerns, schwerpunktmäßig im Bayerischen Wald, erzeugt.
In der Europäischen Union sind insgesamt fast 3500 Erzeugnisse durch die EU-Qualitätsregelungen geschützt, um ihre mit ihrem geografischen Ursprung sowie traditionellem Know-how verbundenen einzigartigen Eigenschaften herauszustellen
Die geografische Angabe (g.A.) schützt den Namen einer Spirituose oder eines aromatisierten Weinerzeugnisses mit Ursprung in einem Land, einer Region oder einem Ort, wenn eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein anderes Merkmal im Wesentlichen auf den geografischen Ursprung zurückzuführen ist. Mindestens einer der Herstellungsschritte der Destillation oder Verarbeitung muss in besagter Region erfolgen.