Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die ersten Bewilligungsbescheide im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds erlassen.
Aus der Pressemitteilung des BAS Nr. 1/2021 vom 30.07.2021 ergibt sich:
Damit werden am 30.07.2021, die ersten Fördergelder in Höhe von rund 16,5 Mio. Euro ausgezahlt.
Der mit 3 Mrd. Euro aus Bundesmitteln ausgestattete Krankenhauszukunftsfonds leistet einen wichtigen Beitrag, um notwendige Investitionen für eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser insbesondere im Bereich der digitalen Infrastruktur und Informationstechnik zu tätigen. Er wurde mit dem Krankenhauszukunftsgesetz als Folge des von der Bundesregierung 2020 beschlossenen Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets im Herbst 2020 beim BAS eingerichtet.
Das BAS hat für diese neue Aufgabe fristgemäß unter engen Zeitvorgaben ein Verwaltungsverfahren entwickelt, das u. a. den Erlass einer Förderrichtlinie, die Bereitstellung eines Schulungsprogramms zur Berechtigung von IT-Dienstleistern und ein begleitendes Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau umfasst.
Zum Erlass des ersten Bewilligungsbescheides erklärt der Präsident des BAS, Frank Plate: „Ich freue mich, dass es dem BAS innerhalb kürzester Zeit gelungen ist, mit der Entwicklung des Verfahrens für den Krankenhauszukunftsfonds dieses neue Förderprogramm umzusetzen. Damit können insgesamt 3 Mrd. Euro für zukunftsgerichtete Investitionen in Krankenhäusern verfügbar gemacht werden, insbesondere um moderne Notfallkapazitäten und verschiedene Digitalisierungsvorhaben zu realisieren.“
Das Verwaltungsverfahren zum Krankenhauszukunftsfonds sieht vor, dass Krankenhausträger gegenüber dem zuständigen Land ihren Bedarf anmelden. Das Land entscheidet dann, welche Vorhaben gefördert werden sollen und stellt beim BAS bis spätestens zum 31. Dezember dieses Jahres entsprechende Anträge. Das BAS prüft die Anträge und zahlt die Fördermittel an das Land aus.
Bislang sind beim BAS 413 Anträge zum Krankenhauszukunftsfonds gestellt worden, mit denen insgesamt erst rund 244 Mio. Euro an Fördermitteln beantragt werden. Eine sehr große Anzahl weiterer Anträge ist zu erwarten.
Weitere Informationen zum Krankenhauszukunftsfonds sind unter https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenhauszukunftsfonds-1/ abrufbar.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BAS wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören u. a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.