Das Bundeskartellamt hat am 29.07.2021 die Ergebnisse einer verbraucherrechtlichen Untersuchung zu Mobilen Apps vorgelegt.
Aus der Pressemitteilung des BKartA vom 29.07.2021 ergibt sich:
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Apps auf Smartphones und Tablets werden milliardenfach zur Kommunikation, zum Einkaufen, zur Information, zur Reiseplanung oder auch zum Spielen verwendet. Wir haben festgestellt, dass es in zahlreichen Fällen gravierende Defizite beim Datenschutz gibt. Nutzerinnen und Nutzer erhalten keine oder nur unzureichende Informationen über Zugriffe auf ihre persönlichen Daten und wissen nicht, an wen die Daten fließen. Es fehlt an deutlichen Hinweisen, und es fehlt an klaren und einfachen Kontrollmöglichkeiten. Das steht im Widerspruch zu den Wünschen der Verbraucherinnen und Verbraucher. App-Publisher, App-Stores und Betriebssystem-Betreiber sind gefordert, zu mehr Rechtskonformität und Verbraucherfreundlichkeit bei der Nutzung von mobilen Apps beizutragen.“
Folgende Problemfelder jeweils für mobile Endgeräte mit Android- oder iOS-Betriebssystem hat das Bundeskartellamt eingehender analysiert und bewertet:
- Mangelnde Information über Datenzugriffe bei der Nutzung von Apps: Bei zahlreichen Apps werden Nutzerinnen und Nutzer nicht angemessen darüber aufgeklärt, inwieweit Drittunternehmen wie etwa Facebook oder Google bei der Nutzung der Apps personenbezogene Daten erhalten und um welche Daten es sich überhaupt handelt. Weder die Beschreibungen von Apps in den App-Stores noch die Datenschutzerklärungen der App-Publisher geben hierüber hinreichend Aufschluss. In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert, dass Nutzer über eine verbesserte Suchfunktion in App-Stores bereits gezielter nach verbraucherfreundlichen Apps (z. B. ohne Tracker oder Werbung) suchen könnten.
- Mangelnde Transparenz über Vertragspartner: Verbraucherinnen und Verbraucher werden nicht angemessen darüber informiert, mit wem sie beim Herunterladen einer App eigentlich einen Vertrag schließen. Es fehlt an klaren Regelungen, ob der jeweilige App-Store-Betreiber oder App-Publisher Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche sein soll. Nutzungsbedingungen, Online-Hilfeseiten und Darstellungen in den App-Stores widersprechen sich hier mitunter.
- Mangelnde Kontrollmöglichkeiten über die Datenverarbeitung: Dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr Kontrolle über die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten wird auf Ebene der Betriebssystem-Einstellungen von iOS bzw. Android allenfalls ansatzweise entsprochen. Trotz mancher Innovationen im Datenschutzbereich bleibt hier noch viel Raum für Verbesserungen. Klare und deutliche Informationen müssen mit einfachen Einstellungsmöglichkeiten kombiniert werden. So sollten Verbraucherinnen und Verbraucher Datenzugriffe durch Apps effektiv abstellen und alle nicht-systemrelevanten Apps löschen können.
Andreas Mundt: „Bei der Auswahl, dem Download und der Nutzung von Apps ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher sehr schwierig und sehr aufwändig, zu erkennen, welche persönlichen Daten sie preisgeben und wer diese Daten nutzen kann. In vielen Fällen steht diese Information sogar gar nicht zur Verfügung. Unsere Untersuchung macht deutlich, dass die Anbieter transparenter und verbraucherfreundlicher werden müssen. Wir sollten in diesem Zusammenhang nicht nur über neue Regeln, sondern auch Möglichkeiten effektiver Rechtsdurchsetzung diskutieren.“
Das Bundeskartellamt hat die Sektoruntersuchung Mobile Apps im Oktober 2020 auf Basis seiner seit Mitte 2017 bestehenden verbraucherrechtlichen Kompetenzen eingeleitet. Das Bundeskartellamt hat in diesem Rahmen die Möglichkeit, Untersuchungen anzustellen und Problemfelder aufzuzeigen. Im Gegensatz zu seinen kartellrechtlichen Zuständigkeiten, hat das Bundeskartellamt hier jedoch nicht die Möglichkeit, etwaige Rechtsverstöße auch behördlicherseits abzustellen oder zu sanktionieren.
Im Rahmen der Sektoruntersuchung hat das Bundeskartellamt das infas-Institut mit einer Umfrage beauftragt, die die Einschätzungen und Wünsche der Verbraucher in Bezug auf Apps zum Gegenstand hatte. Daneben wurden die Darstellung und die Vermarktung von Apps an mehreren iOS- und Android-Geräten unterschiedlicher Preisklassen getestet. Ferner hat das Institut für Technik und Journalismus – als Mitbetreiber der Website www.mobilsicher.de – für das Bundeskartellamt das Datensendeverhalten von 32 Android-Apps geprüft.
Weitere Informationen
Sektoruntersuchung Mobile Apps (PDF, 5,1 MB)