Elektronische Patientenakte: Nachbesserung notwendig

22. Juli 2021 -

Nach Ansicht von Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind noch wesentliche Nachbesserungen bei der Elektronischen Patientenakte erforderlich: So seien neben vollständigen Informationen für die Nutzenabwägung eines möglichen Umstiegs auf die Elektronische Patientenakte auch die aktive Zustimmung der Patienten zur Datennutzung erforderlich.

Aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. vom 22.07.2021 ergibt sich:

Am 01.07.2021 hat die Einführung der Elektronischen Patientenakte einen weiteren Meilenstein erreicht. Bereits seit dem 1. Januar 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine Elektronische Patientenakte anbieten, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen hatten im letzten Halbjahr Zeit, die technischen Voraussetzungen in ihren Praxen zu erfüllen. Nun haben Patient:innen die Möglichkeit, ihre Akte überall in das digitale Format zu überführen.

„Diese technische Etappe kann ein Anlass für Verbraucherinnen und Verbraucher sein, über einen Umstieg auf die elektronische Patientenakte und dem damit verbundenen möglichen Nutzen, aber auch den gegebenen Risiken nachzudenken“, so Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Damit eine fundierte Entscheidung unter Abwägung aller Risiken und Nutzen getroffen werden kann, sind ausreichende und einfach zugängliche Informationen über den technischen Stand und mögliche Bestrebungen im Hintergrund dringend erforderlich.“

Ein Vorteil der Elektronischen Patientenakte (EPA): Durch die digitale Speicherung können Verbraucher:innen selbst und Behandelnde einen schnellen Überblick beispielsweise über Gesundheitsinformationen, bereits durchgeführte Untersuchungen und deren Ergebnisse bekommen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind jedoch noch wesentliche Nachbesserungen erforderlich. So lassen sich einzelne Dokumente bislang nicht sperren, das soll sich erst im nächsten Jahr ändern. Die Entscheidung, ob eine digitale Akte überhaupt angelegt werden soll und was mit den Daten der Patient:innen geschieht, muss außerdem in deren Hand liegen. Die derzeitigen Bestrebungen des Sachverständigenrats Gesundheit der Bundesregierung scheinen an dieser Datensouveränität zu rütteln: In einer aktuellen Studie schlägt der Rat vor, Daten aus Patientenakten automatisch für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Patient:innen, die das nicht wollen, müssen selbst aktiv werden und umständlich per „opt-out“ widersprechen. „Solche grundlegenden Entscheidungen dürfen auf keinen Fall über die Hintertür eingeführt werden und benötigen eine aktive Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Grieble.