Die Bundesregierung hat am 21.07.2021 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht und dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer vorgelegten Bericht über die im Jahr 2020 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornographischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs beschlossen.
Aus der Pressemitteilung des BMJV vom 21.07.2021 ergibt sich:
Bundesjustiz- und –familienministerin Christine Lambrecht erklärt: „Die hohen Löschquoten und die vergleichsweise kurzen Bearbeitungszeiten belegen, dass das Konzept „Löschen statt Sperren“ insgesamt wirkungsvoll ist. Doch das Löschen kinderpornographischer Inhalte alleine reicht nicht. Hinter den Darstellungen steht in den meisten Fällen ein realer Missbrauch, der den betroffenen Kindern unermessliches Leid zufügt und sie ein Leben lang traumatisiert. Deshalb haben wir zuletzt ein umfassendes Gesetzespaket beschlossen, um solche entsetzlichen Straftaten noch wirksamer zu bekämpfen. Täter fürchten nichts mehr als entdeckt zu werden. Den Verfolgungsdruck verstärken wir deshalb massiv. Das furchtbare Unrecht dieser Taten kommt nun in sämtlichen gesetzlichen Strafrahmen zum Ausdruck, auch bei Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographie. Auch stärken wir die Prävention deutlich. Wir brauchen höchste Wachsamkeit und Sensibilität, um gefährdete Kinder besser zu schützen.“
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer erklärt: „Bild- oder Videomaterial, das Verbrechen an Kindern dokumentiert darf unter keinen Umständen dauerhaft online abrufbar sein. Die Löschung ist daher unverzichtbar. Der diesjährige Löschbericht zeigt: Die Sicherheitsbehörden haben die Täter im Blick, im Internet und in der analogen Welt.“
Gemäß dem Prinzip „Löschen statt Sperren“ konnten von den im Inland gehosteten Inhalten innerhalb von einer Woche nahezu alle gemeldeten kinderpornographischen Inhalte gelöscht werden (98,6 %); drei Viertel (73,4 %) der Inhalte wurden sogar binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim Bundeskriminalamt (BKA) gelöscht. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang des Hinweises beim BKA bis zur Löschung durch den Provider lag im Jahr 2020 bei 1,66 Tagen.
Im Berichtszeitraum hat das BKA insgesamt 6.821 Hinweise zu kinder-pornographischen Inhalten bearbeitet. Von den vom BKA an die Provider weitergeleiteten Hinweisen betrafen etwa ein Viertel (25,3 %) im Inland und knapp drei Viertel (74,7 %) im Ausland gehostete Inhalte.
Wegen des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl der beteiligten Stellen war für die Löschung im Ausland gehosteter Angebote mehr Zeit erforderlich. Hier waren 61 % der Inhalte binnen einer Woche nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht. Nach vier Wochen betrug die Löschquote 80 %. Die nicht gelöschten Inhalte wurden der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Einleitung eines Indizierungsverfahrens gemeldet.
Der Deutsche Bundestag hat in der 17. Wahlperiode auf Vorschlag der Bundesregierung entschieden, bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet zusätzlich zu einer konsequenten Strafverfolgung der Täter auf das Prinzip „Löschen statt Sperren“ zu setzen. In diesem Zusammenhang ist die Bundesregierung aufgefordert worden, ab dem Jahr 2013 jährlich jeweils für das vorangegangene Kalenderjahr über den Erfolg der Löschmaßnahmen zu berichten.
Zur Information des Deutschen Bundestages enthält der Bericht zudem ausgewählte Maßnahmen und Projekte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung im Internet. Im Vergleich zum Vorjahresbericht wurde diese Darstellung um die neue Pflicht sozialer Netzwerke zur Meldung bestimmter strafbarer Inhalte an das BKA und um das Gesetzgebungsvorhaben zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ergänzt. In den Bericht neu aufgenommen wurde zudem die „Strategie zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ der Europäischen Kommission. Diese Initiativen unterstreichen das Engagement der Bundesregierung und der Europäischen Kommission gegen sexuelle Gewalt an Kindern.
Der Bericht wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
Weitere Informationen
Bericht über die im Jahr 2020 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs (PDF, 943 KB)