Das Bundeskabinett hat am 21.07.2021 den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2022 beschlossen.
Aus der Pressemitteilung des BMWi vom 21.07.2021 ergibt sich:
Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2022 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem gegenüber dem Vorjahr deutlich aufgestockten Volumen von rd. 9,8 Mrd. Euro erhalten. Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Die ERP-Programme mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital gehören zu den schlagkräftigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Um kleine und mittlere Unternehmen zielgerichtet und effektiv aus der Corona-Krise zu begleiten, stellen wir mit dem heute verabschiedeten ERP-Wirtschaftsplangesetz mit fast 10 Milliarden Euro ein Fördervolumen in Rekordhöhe für den Mittelstand zur Verfügung.“
Zum 1. Januar 2022 wird zudem die Struktur der ERP-Förderkreditprogramme vereinfacht und der Fokus ausgeweitet. Künftig sollen alle kleinen und mittleren Unternehmen nach der Definition der Europäischen Kommission von den günstigen Finanzierungskonditionen der ERP-Förderkreditprogramme profitieren. Durch die Einführung des sogenannten negativen Bankeneinstands können diese nämlich nun zu Endkreditnehmerzinsen ab 0,01 % angeboten werden.
Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Existenzgründungen- und Wachstumsfinanzierung, mit besonders günstigen Konditionen für strukturschwache Regionen, Innovationsfinanzierung einschließlich Digitalisierung, Exportfinanzierung und der Bereitstellung von Beteiligungskapital.
Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus den Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunter- nehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leistet die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe. Zudem trägt er zur Schaffung neuer und zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze bei.