Das Landgericht Itzehoe hat das Hauptverfahren gegen eine ehemalige Zivilangestellte des Konzentrationslagers Stutthof eröffnet.
Aus der Pressemitteilung des LG Itzehoe vom 16.07.2021 ergibt sich:
Die Anklage vom 26.01.2021 wirft der damals Heranwachsenden Beihilfe zu mehr als 11.000 Fällen des Mordes und versuchten Mordes vor. Der Angeklagten wird zur Last gelegt, in ihrer Funktion als Stenotypistin und Schreibkraft in der Lagerkommandatur des ehemaligen Konzentrationslagers Stutthof zwischen Juni 1943 und April 1945 den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von dort Inhaftierten Hilfe geleistet zu haben.
Die 3. Große Jugendkammer hat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (§ 203 StPO). Sie erachtet die Angeklagte für hinreichend verdächtig, durch eine Handlung Beihilfe zu 11.387 Fällen des Mordes (§§ 211, 27 StGB) geleistet zu haben, wovon es in sieben Fällen beim Versuch geblieben sein soll. Soweit das Gericht hinsichtlich einiger Vorgänge zu einer anderen rechtlichen Bewertung als die Staatsanwaltschaft gekommen ist, hat dies aufgrund der Bewertung der Tätigkeit der Angeklagten als eine Beihilfehandlung keine Auswirkungen auf den Gesamtvorwurf.
Das Verfahren wird vor der Jugendkammer verhandelt, weil die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat 18 bzw. 19 Jahre alt und somit Heranwachsende im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) war.
Die Hauptverhandlung beginnt am 30.09.2021 um 10:00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung jede/r Angeklagte als unschuldig gilt.