Die BRAK fordert eine Neuauflage des Paktes für den Rechtsstaat.
Aus dem Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ Nr. 14/2021 vom 15.07.2021 ergibt sich:
In einem Positionspapier zeigt sie Umsetzungsdefizite des im Jahr 2019 beschlossenen Paktes für den Rechtsstaat auf, mit dem u.a. die Personalausstattung in der Justiz verbessert werden sollte und der Ende 2021 ausläuft. Die damals beschlossenen Maßnahmen, die sich auf das Justizpersonal konzentrieren, gehen aus Sicht der BRAK zudem nicht weit genug. Sie fordert daher eine Neuauflage des Paktes für den Rechtsstaat, bei dem die Rechtsuchenden im Fokus stehen und in den auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege mit einbezogen sind.
Die BRAK setzt sich insbesondere dafür ein, dass Anfang 2022 eine Neuauflage des Paktes für den Rechtsstaat in Kraft tritt, die Anwaltschaft bereits bei den Verhandlungen und der Vereinbarung des Paktes auf politischer und administrativer Ebene einbezogen und außerdem ausdrücklich und sachgerecht in dem Pakt berücksichtigt wird, dass der weiterhin erforderliche Personalaufbau in der Justiz fortgesetzt wird und dass die Justiz flächendeckend eine auf neustem Stand der Technik befindliche Ausstattung erhält.
Wichtig ist der BRAK dabei, dass der Zugang zum Recht auch in der Fläche gewährleistet ist. Dies erfordert die Einbindung der Anwaltschaft in Strukturprozesse und verbietet einen weiteren Abbau von Gerichten. Denn ohne die Anwaltschaft ist eine Verwirklichung rechtsstaatlicher Verfahren nicht gewährleistet.
Für nötig hält die BRAK außerdem einen Digitalpakt, der technische Ausstattung und digitale Erreichbarkeit bundesweit auf höchstem Niveau sicherstellt. Die Zukunft auch des Rechtsstaates ist digital. Trotzdem dürfe Digitalisierung nicht zu einer Ersetzung anwaltlicher Beratung und Vertretung in Verfahren bei Gerichten und Behörden führen. Verfahrensgrundsätze müssen dabei gewahrt bleiben, zudem müssen die Verfahrensordnungen weiter an die technischen Entwicklungen angepasst werden.
Als Teil des Paktes ist nach Auffassung der BRAK auch dafür Sorge zu tragen, dass anwaltlicher Nachwuchs gesichert, der Berufsbezug im Studium vertieft und die Auskömmlichkeit des Anwaltsberufs gewährleistet ist und bleibt. Dies erfordert aus ihrer Sicht auch eine regelmäßige Erhöhung der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Die letzte RVG-Reform habe faktisch keine Erhöhung gebracht, sondern nur eine moderate und längst überfällige Anpassung an die wirtschaftlichen Gegebenheiten. Ferner sei ein klares Bekenntnis zu Prozesskosten- und Beratungshilfe sowie zu stabilen Gerichtskosten nötig.
Weitere Informationen
Positionspapier „Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat“ (PDF, 104 KB)