Das Europäische Parlament hat auf seiner Plenarsitzung in Straßburg am 07.07.2021 mit 548 zu 111 Stimmen bei 36 Enthaltungen für eine Entschließung zur Festlegung von Leitlinien für die Anwendung der allgemeinen Rechtsstaatlichkeitskonditionalität gestimmt.
Aus den Nachrichten aus Brüssel Nr. 14/2021 vom 09.07.2021 ergibt sich:
In der Entschließung wird die Europäische Kommission dazu aufgefordert, die sich seit dem 1. Januar 2021 in Kraft befindliche Rechtsstaatlichkeitskonditionalität im Hinblick auf die Auszahlung der Mittel des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 (MFR) und des Corona-Wiederaufbaufonds konsequent anzuwenden und damit auf die anhaltenden Verschlechterungen in der EU im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit zu reagieren. In diesem Zusammenhang bekräftigt das EP, dass der Wortlaut der Verordnung klar ist und keine zusätzliche Auslegung erfordert, um angewandt zu werden. Mit der Rechtsstaatlichkeitskonditionalität ist die Auszahlung von EU-Mitteln an die EU-Mitgliedstaaten an bestimmte rechtsstaatliche Bedingungen geknüpft. Regierungen, die gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen, riskieren somit den Verlust des Zugangs zu EU-Geldern.
Weitere Informationen
Bericht über die Festlegung von Leitlinien für die Anwendung der allgemeinen Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union (PDF, 218 KB)