Die Landwirtschaftsminister der Europäischen Union (EU) haben am 28.06.2021 die vom Rat der EU mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gebilligt.
Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Verbraucherpolitik EU aktuell Nr. 13/2021 vom 12.07.2021 ergibt sich:
Details müssen noch auf Fachebene ausgearbeitet werden. Die Reform wird nach Vorlage der endgültigen Texte vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU förmlich verabschiedet. Die neue GAP deckt den Zeitraum 2023 bis 2027 ab; bis dahin gilt weiterhin eine 2020 vereinbarte Übergangsregelung. Mindestens 35 Prozent des Budgets für die Entwicklung des ländlichen Raums werden für umwelt-und klimabezogene Maßnahmen und mindestens 25 Prozent der Direktzahlungen für Ökoprogramme bereitgestellt. Landwirte müssen künftig 4 Prozent ihrer Ackerflächen stilllegen.