Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 08.07.2021 zum Aktenzeichen 7 L 1216/21 u.a. entschieden, dass die Anordnung einer 14-tägigen Quarantäne für alle Schüler einer Kölner Grundschulklasse rechtmäßig ist.
Aus der Pressemitteilung des VG Köln vom 09.07.2021 ergibt sich:
Die 7-8-jährigen Kinder wandten sich, vertreten durch die Eltern, gegen Ordnungsverfügungen des Kölner Gesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt hatte zum Ferienbeginn bis zum 14. Juli eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Grund für die Maßnahme war, dass ein Mitschüler positiv auf die Delta-Variante des Corona-Virus getestet worden war. Die Antragsteller hielten die Maßnahme für unverhältnismäßig. Auch verwiesen sie auf Nachtestungen, die sämtlich negative Ergebnisse gezeigt hätten.
Dem ist das VG Köln nicht gefolgt.
Es sei sich der besonderen Belastungen, der die betroffenen Familien durch die Maßnahme ausgesetzt seien, bewusst. In diesem Fall bestehe aber ein hohes Interesse daran, Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen. Die Kontaktsituation der Kinder sei weitgehend unaufklärbar geblieben. Daher sei es zulässig gewesen, alle Schüler der Klasse als gefährdete „enge Kontaktpersonen“ einzustufen. Dies stehe auch im Einklang mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Angesichts der besonderen Gefährdung gerade auch ungeimpfter Schulkinder sei die Quarantäne für die ganze Klasse als präventiver Infektionsschutz rechtmäßig. Eine „Freitestung“ biete demgegenüber keinen gleichwertigen Schutz.