Ein neues Gutachten des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigt, dass auch die 2020 novellierte Düngeverordnung nicht mit der EU-Nitratrichtlinie konform ist.
Aus der Pressemitteilung der DUH vom 05.07.2021 ergibt sich:
Das am 05.07.2021 veröffentlichte Gutachten kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, folgendermaßen: „Im neuen wissenschaftlichen Gutachten des BDEW zeigt sich von Neuem, dass unser nationales Düngerecht, insbesondere die Düngeverordnung, weder mit der EU-Nitratrichtlinie noch mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie vereinbar sind. Zu kritisieren ist vor allem der ersatzlose Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs sowie die Modellierung zur Ausweisung Nitrat-gefährdeter Gebiete auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA). Hier zeigt sich besonders gut, dass die Düngeverordnung in ihrer jetzigen Form nicht auf wissenschaftlicher Evidenz basiert, sondern auf Annahmen. Das ist mit EU-Recht nicht vereinbar und wir schaffen es somit nicht, unsere Gewässer vor Nitrateinträgen aus der Landwirtschaft zu schützen. Zudem wird durch die wissenschaftliche Auswertung noch einmal deutlich, welche enormen gesellschaftlichen Kosten durch die derzeitigen, nicht-EU-konformen Düngevorgaben entstehen. Die Kosten der Umweltschäden durch Nitrateinträge werden mit 3 Milliarden jährlich beziffert.“
Das Gutachten fordert als Sofortmaßnahme eine Abkehr von der Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete auf Grundlage der AVV GeA, da dieses Vorgehen nicht EU-rechtskonform ist. Weiterhin plädiert das Gutachten für eine umgehende Erneuerung der Stoffstrombilanzverordnung und deren Einbeziehung in die Düngeverordnung als Ersatz für den Nährstoffvergleich. Auch eine erneute Novellierung der Düngeverordnung mit um 20 Prozent reduzierten Düngebedarfswerten sowie weitergehenden Maßnahmen in den roten Gebieten ist nötig. Dazu Müller-Kraenner: „Die weitreichenden Defizite beim Schutz unserer Gewässer vor Nährstoffeinträgen aus der Düngung müssen dringend auch bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik eine zentralere Rolle spielen. Die schwachen Vorgaben für Pufferstreifen entlang von Gewässern, in denen keine Düngung ausgebracht werden darf, müssen von Bund und Ländern deutlich nachgeschärft werden.“
Die neuen Studienergebnisse verdeutlichen auch noch einmal, dass die Klagen der DUH gegen die Bundesregierung wegen der Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie sowie die Klagen gegen die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen aufgrund der unzureichenden Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nach wie vor wichtig und aktuell sind. „Mit unseren Klagen für sauberes Wasser aus den Jahren 2018 und 2019 haben wir uns entschieden gegen die Untätigkeit der Regierung gestellt. Seit Jahrzehnten versäumt sie es, unser Grundwasser als unsere wichtigste Trinkwasserressource angemessen zu schützen. Das neue Gutachten verdeutlicht einmal mehr, dass diese Klagen dringend notwendig sind.“
Zu hohe Nitratwerte in Gewässern finden sich vor allem in Regionen mit hoher Dichte an industrieller Tierhaltung. Die Bundesregierung hat den praktischen Umbau der Tierhaltung hin zu weniger Tieren mit mehr Platz und geringeren Emissionen bisher nicht vorangebracht. Stattdessen planen Investoren neue industrielle Tierhaltungen mit sehr großen Güllemengen, die den Fäkalienmassen von Kleinstädten entsprechen und wegen des unzureichenden Düngerechts eine Gefahr für Nitratbelastungen in Gewässern darstellen. Die DUH fordert von der Bundesregierung ein Moratorium und damit die Aussetzung der Genehmigung für überdimensionierte Tierhaltungen bis ein erheblich besserer Rechtsrahmen für Gewässer- und Luftreinhaltung sowie für Tierwohl gilt.
Weitere Informationen
BDEW-Gutachten „Expertise zur Bewertung des neuen deutschen Düngerechts von 2020“ (PDF, 656 KB)
Kernaussagen des BDEW-Gutachtens zum neuen Düngerecht (PDF, 250 KB)