Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die 31-jährige deutsche und libanesische Staatsangehörige Fadia S. aus Essen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen schuldig gesprochen, davon in einem Fall in Tateinheit mit einem Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht.
Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 01.07.2021 ergibt sich:
Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Lars Bachler verkündete die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren am 1. Juli 2021, dem 13. Hauptverhandlungstag.
Der Ehemann von Fadia S. hatte sich in führender Position am Deutschsprachigen Islamkreis Hildesheim um Abu Walaa beteiligt und war 2015 nach Syrien ausgereist, wo er sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ anschloss. Fadia S. folgte ihm Mitte August 2015 mit den vier gemeinsamen Kindern im Alter von 8 Monaten bis 6 Jahren in das Bürgerkriegsgebiet. Die Angeklagte gliederte sich selbst in den „IS“ ein und unterstütze ihren Mann, der wichtige Funktionen bekleidete, unter anderem im Bereich der Waffenverwaltung, als Anlaufstation für Einreisende und Wechselwillige sowie als Kämpfer. Die Familie bezog in Raqqa eine ihr vom „IS“ zugewiesene Wohnung, deren Bewohner geflohen oder vertrieben worden waren. Die Kinder wurden im Sinne der „IS“-Ideologie erzogen und waren den Gefahren des Bürgerkriegs insbesondere durch Luftangriffe ausgesetzt. Als die Familie kriegsbedingt Raqqa verlassen musste, zog sie nach Mayadin. Ende 2017 entschloss sich die Angeklagte zur Ausreise aus Syrien und kehrte Anfang 2018 mit ihren inzwischen fünf Kindern zurück nach Deutschland.
Wegen des Anklagevorwurfs, ein weiteres Kriegsverbrechen durch Bezug eines Hauses in Mayadin begangen zu haben, sprach der Senat die Angeklagte frei, denn es ließ sich nicht zweifelsfrei feststellen, dass auch diese Immobilie durch den „IS“ zur Verfügung gestellt wurde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert; der Generalbundesanwalt eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren.