Die Landesregierung NRW hat das Gesetz zur Änderung des Schiedsamtsgesetzes Nordrhein-Westfalen gebilligt.
Aus dem Presseservice des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.06.2021 ergibt sich:
Viele Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn und andere Konflikte im Alltag können kostengünstiger und schneller geklärt werden, ohne vor Gericht zu ziehen. Das gemeindliche Schiedswesen ist insoweit eine tragende Säule für die außergerichtliche Streitschlichtung. Bei den Schiedspersonen in Nordrhein-Westfalen liegt eine außergewöhnliche Verantwortung. Derzeit helfen landesweit mehr als 1000 Schiedspersonen mit, den Gang vor Gericht zu vermeiden und die Kosten bei Streitfällen niedrig zu halten. Schiedspersonen werden dann hinzugezogen, wenn ein Streit schnell und unbürokratisch beendet werden soll. In manchen Fällen ist die vorherige Hinzuziehung des Schiedsamtes sogar Voraussetzung dafür, ein Gericht anrufen zu können.
Wie häufig in der Praxis haben sich jedoch im Laufe der Zeit verschiedene Felder herausgebildet, bei denen Anpassungs- und Modernisierungsbedarf besteht. Minister der Justiz Peter Biesenbach hat daher einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schiedsamtsgesetzes Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Diesen Gesetzentwurf hat die Landesregierung heute gebilligt und beschlossen, die Verbändeanhörung einzuleiten.
Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Wir alle kennen die kleinen und großen Konflikte im Alltag. Zur Lösung hilft häufig ein klärendes Gespräch. Manchmal sind die Fronten jedoch so verhärtet, dass die streitenden Parteien Hilfe benötigen. Dabei muss nicht gleich ein Gericht angerufen werden. Ein Schlichtungsversuch bei dem örtlichen Schiedsamt bewirkt manchmal Wunder. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner, für deren ehrenamtliche Arbeit ich sehr dankbar bin, vermitteln kostengünstig und mit großem Erfolg in rechtlichen Streitigkeiten. Um deren Arbeit zu erleichtern und noch besseren Service in der Praxis zu bieten, wollen wir das Schiedsamtsgesetz ändern. Neben weiteren Änderungen ist mir besonders wichtig, dass die weitgehend analog ausgestalteten Abläufe des Schiedswesens digitalisiert werden. Elektronische Anträge und Videokonferenzen etwa erleichtern den Zugang für unsere Bürgerinnen und Bürger.“
Mit der Anpassung des Schiedsamtsgesetzes soll nicht nur der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung getragen werden. Zur Verbesserung der Nachwuchsgewinnung soll insbesondere der Altersrahmen der Schiedspersonen erweitert werden.