Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 28.06.2021 zum Aktenzeichen III-7 StS 1/21 den 33jährigen Samoil D. aus Bonn wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Junud al-Sham“ zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Damit entsprach der Senat dem Antrag der Bundesanwaltschaft.
Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 29.06.2021 ergibt sich:
Lars Bachler, der Vorsitzende des Senats, verkündete das Urteil bereits am 5. Hauptverhandlungstag, dem 28. Juni 2021. Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und geschildert, wie er sich 2013 nach Syrien begeben und dort der Terrorgruppe angeschlossen hatte. Die vergleichsweise kleine Vereinigung lockte auch andere Islamisten an, die sich dann aber teilweise anderen Gruppierungen wie dem „Islamischen Staat“ anschlossen. Der Angeklagte wirkte als Sprecher an einem in mindestens zwei Varianten aufgelegten Propagandavideo mit, kehrte aber noch im gleichen Jahr zu seiner Familie nach Deutschland zurück, ohne ein Waffentraining erhalten oder an Kampfeinsätzen oder dergleichen teilgenommen zu haben.
Dass er frühzeitig geständig war, sich freiwillig von der Vereinigung abgewandt und sich von dem schon einige Jahre zurückliegenden Geschehen distanziert hat, sprach für den Angeklagten. Der Senat konnte den Haftbefehl gegen ihn unter Auflagen außer Vollzug setzen.