Am 25.06.2021 hat der Bundesrat Änderungen an zwei Regierungsverordnungen zugestimmt, die den Tierschutz bei Hundehaltung und Hundezucht sowie bei Nutztiertransporten verbessern sollen.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 28.06.2021 ergibt sich:
Seine Zustimmung erfolgte allerdings nur unter der Bedingung mehrerer Änderungen am Verordnungstext, die den Tierschutz weiter intensivieren sollen. Unter anderem möchte der Bundesrat die Vorgaben für Haltung, Betreuung und Sozialisierung von Hundewelpen verschärfen und die Transportbedingungen für Tiere verbessern. Keine Mehrheit im Plenum fand dagegen das vom Fachausschuss empfohlene generelle Transportverbot in 17 Nicht-EU-Länder.
Übernimmt die Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen 11 Änderungsmaßgaben, kann sie die Verordnung verkünden. Sie soll mit Beginn des folgenden Quartals in Kraft treten.
Was die Bundesregierung plant
Mit der Tierschutz-Hundeverordnung will die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden bei Haltung und Zucht berücksichtigen. Unter anderem dürfen Hunde mit Qualzuchtmerkmalen nicht mehr auf Ausstellungen, Messen oder Sportveranstaltungen gezeigt werden; Welpen müssen ausreichend an Menschen, Artgenossen und Umweltreize gewöhnt werden – hierfür dürfen in der gewerbsmäßigen Hundezucht Betreuungspersonen maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen; sie müssen sich täglich mindestens vier Stunden mit den Welpen beschäftigen. Die Anbindehaltung von Hunden ist grundsätzlich verboten.
Bessere Transportbedingungen
Die Tierschutztransportverordnung enthält Vorgaben zur Einhaltung der Temperaturgrenzwerte – eine der zentralen Voraussetzungen für die tierschutzgerechte Beförderung von Lebewesen. Verstöße gegen die durch das europäische Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeld bewehrt.
Innerhalb Deutschlands darf die Beförderung von Schlachttieren höchstens viereinhalb Stunden dauern, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Außentemperatur während der Beförderung zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 Grad Celsius beträgt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich.
Weiterer Handlungsbedarf zum Tierschutz
In einer begleitenden Entschließung zeigt der Bundesrat weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf, um den Tierschutz in verschiedenen Bereichen zu verbessern. Unter anderem fordert er schärfere Regelungen für den Online-Handel mit Hundewelpen und Verbesserungen für den Transport von Schlachtgeflügel. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Anregungen des Bundesrates befasst – feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.
Weitere Information
Verordnung des Bundesministeriumsfür Ernährung und Landwirtschaft: Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung (BR-Drs. 394/21 – PDF, 2 MB)
Beschluss des Bundesrates: Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung (BR-Drs. 394/21 (B) – PDF, 157 KB)