Der Bundesrat hat am 25.06.2021 einer Verordnung der Bundesregierung für den Umgang mit Zirkustieren die Zustimmung versagt: In der Plenarabstimmung fand die Tierschutz-Zirkusverordnung nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen – sie kann daher nicht in Kraft treten.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 25.06.2021 ergibt sich:
Was die Bundesregierung geplant hatte
Ziel der Regierungsverordnung war es, die Belastungen von Tieren im reisenden Zirkusbetrieb soweit wie möglich zu reduzieren und das Zurschaustellen von Tieren bestimmter wildlebender Arten an wechselnden Orten zu verbieten, bei denen systemimmanente Tierschutzprobleme nicht verhindert oder beseitigt werden können. Dies hätte zum Beispiel Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde sowie Primaten betroffen. Die Verordnung sollte zudem Mindestanforderungen an Haltung, Transport und Training aller Tiere im Zirkus festlegen.
Weitere Information
Verordnungdes Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) (BR-Drs. 402/21 – PDF, 982 KB)
Ausschussempfehlung (BR-Drs. 402/1/21 – PDF, 124 KB)