Die sogenannte Mantelverordnung der Bundesregierung kann in Kraft treten – der Bundesrat hat ihr in seiner Plenarsitzung am 25.06.2021 zugestimmt.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 25.06.2021 ergibt sich:
Vorgaben für die Verwertung von mineralischen Abfällen
Mit der Mantelverordnung, d.h. mehreren aufeinander abgestimmten Verordnungen, trifft die Bundesregierung einheitliche Regelungen darüber, wie mineralische Abfälle – z.B. Bauschutt – bestmöglich zu verwerten sind. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Boden und Grundwasser und um eine möglichst hohe Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe, die durch Wiederaufbereitung von Baustoffen und aus Reststoffen gewonnen werden.
Den Kern des Vorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert.
Akzeptanz durch bundeseinheitliche Regelungen
Anforderungen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken sind in der Ersatzbaustoffverordnung enthalten. Ersatzbaustoffe sind durch Recycling oder aus Aufbereitung von industriellen Nebenprodukten wie Schlacken und Aschen gewonnene Baustoffe. Durch ihre Verwendung können die knappen Ressourcen an Primärbaustoffen wie Kies oder Sand geschont werden. Indem die Verordnungen deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter und die Beseitigung von darin enthaltenen Schadstoffen vorsehen, sollen sie Ersatzbaustoffe für Bauherrn attraktiver machen.
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft.
Weitere Information
Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (BR-Drs. 494/21 – PDF, 5 MB)