Sie lang erwartete große BRAO-Reform hat final den Bundesrat passiert: Nach dem Bundestag stimmte nun auch die Länderkammer zu.
Aus der Pressemitteilung des DAV vom 25.06.2021 ergibt sich:
Ein wichtiger Punkt ist die Liberalisierung der interprofessionellen Zusammenarbeit. Die Reform, die auch dem langjährigen Engagement des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zu verdanken ist, wird im Spätsommer 2022 in Kraft treten.
Die umfassendste Reform der BRAO seit 1994 geht maßgeblich auf den DAV-Diskussionsvorschlag durch Martin Henssler von 2018 und die fast zwei Jahrzehnte alten Vorarbeiten des DAV zur interprofessionellen Zusammenarbeit zurück. Das Gesetz entspricht nun in weiten Teilen einer Initiativstellungnahme des DAV im März 2019. DAV-Präsidentin Edith Kindermann ist erfreut über das Erreichte und betont: „Wir haben seit vielen Jahren gefordert, dass die Anwaltschaft zeitgemäße Rahmenbedingungen für ihre berufliche Tätigkeit braucht. Dem kommen wir nun ein großes Stück näher.“
Ein Glanzlicht des Gesetzentwurfs ist die Liberalisierung der interprofessionellen Zusammenarbeit in Anwaltsgesellschaften und Bürogemeinschaften: Nunmehr dürfen alle freien Berufe zukünftig Gesellschafter einer Anwaltskanzlei werden. Diese Regelung setzt entsprechende verfassungsrechtliche Vorgaben um. Die Liberalisierung entspricht aber auch einem Bedürfnis der Praxis nach einer fachübergreifenden Beratung „unter einem Dach“: „Gerade bei komplexen Lebenssachverhalten gehen juristische, wirtschaftliche und technische Fragen oft Hand in Hand“, so Kindermann. „Die Öffnung hin zum interdisziplinären Austausch gibt den Rechtsuchenden nun die Möglichkeit, ihre Probleme an einer Stelle abzugeben.“ Die Liberalisierung ist ein wichtiger Schritt zu einem zeitgemäßen Angebot an die Rechtsuchenden.
Positiv hervorzuheben ist auch der Verzicht auf eine Verschärfung der Interessenkollision bei vertraulichen Informationen. Der DAV hatte das ursprünglich geplante Tätigkeitsverbot bei Interessenkollision stark kritisiert.
Der Bundestag hatte die große BRAO-Reform am 10. Juni 2021 ohne Gegenstimmen verabschiedet. Nachdem nun auch der Bundesrat grünes Licht gegeben hat, wird die Reform zum 1. August 2022 oder – abhängig vom Verkündungsdatum – zum 1. September 2022 in Kraft treten.