Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu den Themen Covid-19 und Migration

25. Juni 2021 -

Die Führungsspitzen der EU sind am 24.06.2021 in Brüssel zusammenkommen, um unter anderem über die Covid-19-Pandemie und die Migration zu beraten.

Aus der Pressemitteilung des Rats der EU vom 24.06.2021 ergibt sich:

Folgende Schlussfolgerungen hat der Rat der EU zu den genannten Themen veröffentlicht:

I. COVID-19

  1. Der Europäische Rat begrüßt die guten Fortschritte bei den Impfungen und die allgemeine Verbesserung der epidemiologischen Lage und betont gleichzeitig, dass die Impfbemühungen fortgesetzt und die Entwicklungen weiterhin aufmerksam und koordiniert verfolgt werden müssen, insbesondere in Bezug auf das Auftreten von Varianten und ihre Ausbreitung.
  2. Durch die Einigung über das digitale COVID-Zertifikat der EU sowie über die Überarbeitung der beiden Empfehlungen des Rates zu Reisen innerhalb der EU bzw. zu nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU werden sichere grenzüberschreitende Reisen ermöglicht. Die Mitgliedstaaten werden sie so umsetzen, dass eine vollständige Rückkehr zur Freizügigkeit sichergestellt ist, sobald die Lage im Bereich der öffentlichen Gesundheit dies zulässt.
  3. Der Europäische Rat bekräftigt das Bekenntnis der EU zu internationaler Solidarität als Antwort auf die Pandemie. Die laufenden Arbeiten zur Förderung der weltweiten Herstellung von Impfstoffen und des universellen Zugangs zu ihnen, insbesondere durch COVAX, sollten zügig vorangebracht werden. Alle Produktionsländer und Hersteller sollten aktiv zu den Bemühungen beitragen, die weltweite Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen, Ausgangsstoffen, Behandlungen und Therapeutika zu verbessern, und ihr Vorgehen im Falle von Engpässen bei der Versorgung und Verteilung abstimmen.
  4. Der Europäische Rat begrüßt den Beschluss der 74. Weltgesundheitsversammlung, im November 2021 eine Sondertagung der Weltgesundheitsversammlung zum Rahmenübereinkommen über Pandemievorsorge und -reaktion abzuhalten. Die EU wird weiter auf einen internationalen Pandemievertrag hinarbeiten.
  5. Der Europäische Rat hat auf der Grundlage des Berichts der Kommission über die ersten Lehren, die aus der Pandemie gezogen werden können, beraten. Er ersucht den kommenden Vorsitz, die Arbeit im Rat voranzubringen, um die gemeinsame Krisenvorsorge, Reaktionsfähigkeit und Resilienz gegenüber künftigen Krisen zu verbessern und das Funktionieren des Binnenmarkts zu schützen.

[…]

III. MIGRATION

  1. Der Europäische Rat hat die Migrationslage auf den verschiedenen Routen erörtert. Die von der EU und ihren Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen haben zwar bewirkt, dass die irregulären Migrationsströme in den letzten Jahren insgesamt zurückgegangen sind, doch geben die Entwicklungen auf einigen Routen Anlass zu ernster Besorgnis und erfordern anhaltende Wachsamkeit und dringendes Handeln.
  2. Um den Verlust von Menschenleben zu verhindern und den Druck an den europäischen Grenzen zu verringern, wird eine für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern als integraler Bestandteil des auswärtigen Handelns der Europäischen Union ausgebaut. Dieser Ansatz wird pragmatisch, flexibel und maßgeschneidert sein, und er wird im Sinne von Team Europa unter koordinierter Nutzung aller verfügbaren Instrumente und Anreize der EU und der Mitgliedstaaten sowie in enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR und der IOM durchgeführt werden. Er sollte alle Routen umfassen und auf einem Gesamtkonzept beruhen, um so Ursachen zu bekämpfen, Flüchtlinge und Vertriebene in der Region zu unterstützen, Kapazitäten für das Migrationsmanagement aufzubauen, Schleusung und Menschenhandel zu unterbinden, Grenzkontrollen zu verstärken, bei der Suche und Rettung zusammenzuarbeiten, die legale Migration unter Achtung nationaler Zuständigkeiten einzubeziehen und Rückkehr und Rückübernahme sicherzustellen. Zu diesem Zweck verfährt der Europäische Rat wie folgt:

– Er fordert die Kommission und den Hohen Vertreter auf, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten unverzüglich konkrete Maßnahmen mit vorrangigen Herkunfts- und Transitländern zu verstärken und die greifbare Unterstützung für diese Länder zu intensivieren;

– er fordert die Kommission und den Hohen Vertreter auf, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Herbst 2021 Aktionspläne für vorrangige Herkunfts- und Transitländer vorzulegen, in denen klare Ziele, weitere Unterstützungsmaßnahmen und konkrete Zeitpläne festgelegt werden;

– er ersucht die Kommission, mindestens 10 % der Finanzausstattung des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ sowie Finanzmittel im Rahmen anderer einschlägiger Instrumente bestmöglich für Maßnahmen im Zusammenhang mit Migration zu nutzen und dem Rat bis November über ihre diesbezüglichen Vorhaben Bericht zu erstatten.

  1. Der Europäische Rat verurteilt und missbilligt jeden Versuch von Drittländern, Migranten für politische Zwecke zu instrumentalisieren.

[…]