Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes zugestimmt.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 821 vom 22.06.2021 ergibt sich:
In einer Sondersitzung am 22.062021 votierte der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/30230 – PDF, 1 MB) in geänderter Form. Alle Oppositionsfraktionen stimmten gegen die Vorlage, die am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Der zuvor angenommene Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen legt unter anderem fest, dass die ökonomischen und sozialen Folgen der Klimaschutzpolitik zu berücksichtigen sind.
In der Debatte im Ausschuss erklärte eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion, mit dem Gesetzentwurf habe die Koalition schnell und entschieden auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz reagiert. Der Gesetzentwurf berücksichtige auch den Umstand, dass die Europäische Kommission für Mitte Juli ein eigenes Gesetzespaket zum Klimaschutz angekündigt habe. Gegebenenfalls müssten dann die Ziele für die einzelnen Sektoren überprüft werden.
Schnell und gut könnten in diesem Fall nicht gleichgesetzt werden, sagte ein Vertreter der FDP-Fraktion. Es sei unklug, dass die Koalition mit ihren Zielen vorpresche, bevor die EU ihre Pläne bekanntgegeben habe. Außerdem seien die jährlichen Minderungsvorgaben für den Treibhausgasausstoß schwer nachvollziehbar, und das Gesetz zeige nicht, mit welchen Instrumenten die Ziele erreicht werden sollten.
Der Gesetzentwurf sei nicht im Sinne der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht, kritisierte eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er formuliere keine ausreichenden Ziele und bestimme kein CO2-Budget. Auch beim Maßnahmenprogramm, welches das Bundeskabinett in dieser Woche beschließen wolle, handle es sich in Wirklichkeit um ein Vertagungsprogramm.
Es sei nicht richtig, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesrepublik verpflichtet habe, ein CO2-Budget aufzustellen, entgegnete ein Vertreter der SPD-Fraktion. Dies sei primär die Aufgabe der Europäischen Union. Im Übrigen werde es sehr schwierig sein, die neuen Ziele zu erreichen. Den Weg dahin müsse die Politik gemeinsam mit Industrie, Gewerkschaften und Verbrauchern gehen.
Ein Vertreter der AfD-Fraktion kritisierte den Beschluss der Verfassungsrichter: Sie hätten sich eine Hypothese zu eigen gemacht, für die es keine Beweise gebe. Die Ausführungen des Experten William Happer in der öffentlichen Anhörung am Montag hätten gezeigt, dass CO2 die Temperatur nur wenig beeinflusse. Diese Argumente würden von den anderen Fraktionen einfach beiseitegeschoben
Die Koalition betreibe eine teure und ineffiziente Klimapolitik, sagte ein Vertreter der Fraktion Die Linke. Er sprach sich für ordnungrechtliche Regelungen aus und nannte als Beispiele eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern, ein Tempolimit und die zumindest teilweise Übernahme des CO2-Preises beim Heizen durch die Vermieter.
Abgelehnt wurden im Ausschuss ferner ein Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/28686 – PDF, 243 KB) und zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/28785 – PDF, 304 KB, BT-Drs. 19/29294 – PDF,318 KB) zu klimapolitischen Themen. Sie wurden jeweils nur von der antragstellenden Fraktion unterstützt.