Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 20.04.2021 zum Aktenzeichen 2 Sa 218/20 entschieden, dass nach Auslegung des Tarifvertrages zur Überleitung der tariflichen Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse der DHL Delivery Regionalgesellschaften in die Deutsche Post AG (TV Wechsler DHLDLY) die Regelungen dieses Tarifvertrages neben denen des Entgelttarifvertrages für Arbeitnehmer der Deutschen Post AG (ETV-DP AG) auch für Arbeitnehmer gelten, deren Arbeitsverhältnis infolge Betriebsübergangs von einer DHL Regionalgesellschaft auf die Deutsche Post AG übergegangen ist.
Es hat zunächst eine Zuordnung nach einem Entgeltvergleich TV Wechsler zu erfolgen.
Anschließend ist eine Stufenzuordnung in Form eines Stufenaufstiegs unter Berücksichtigung etwaiger Tätigkeitsjahre nach dem ETV-DP AG vorzunehmen.