Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes eingebracht.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 802 vom 17.06.2021 ergibt sich:
Wie es darin zur Begründung heißt, sind die Gebühren des Gerichtsvollzieherkostengesetzes zuletzt zum 1. August 2013 erhöht worden. Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Bürobetrieb und zur Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung sei eine erneute Anhebung der Gerichtsvollziehergebühren geboten.
Vorgeschlagen wird eine lineare Erhöhung der Gebühren des Gerichtsvollzieherkostengesetzes um zehn Prozent. Zugleich soll durch die Steigerung der Gerichtsvollziehergebühren der Zuschussbedarf der Länder zurückgeführt werden, der durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 und das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz gestiegen sei.
Für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger stiegen die Kosten für die Inanspruchnahme der Gerichtsvollzieher nicht oder nur unerheblich, da überwiegend Kostenfreiheit gegeben sei.
Weitere Informationen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (BT-Drs. 19/30746 – PDF, 491 KB)