Ein Gutachten des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Milliardenmarkt Konsumkredite nicht effizient funktioniert und dringend reformiert werden muss.
Aus der Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) vom 17.06.2021 ergibt sich:
Demnach vergeben Banken Verbraucherkredite zu oft am Bedarf der Kunden vorbei. Die Kredite sind teilweise ungeeignet und zu teuer. Der vzbv fordert Reformen wie eine Absicherung bei persönlichen Krisen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Diese sind häufigste Überschuldungsursache.
„Konsumkredite werden hierzulande meist schnell und unkompliziert vergeben. Doch diese flotten Kredite haben oft einen Pferdefuß und können Verbraucher am Ende teuer zu stehen kommen. Die Politik muss die Geldgeber deshalb dazu verpflichten, mit solchen Krediten verantwortungsvoller umzugehen und zudem eine Krisen-Klausel für Konsumkredite einführen“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.
Persönliche Krisen sind häufigste Überschuldungsursache
Der vzbv weist darauf hin, dass fast jeder zweite Fall von Überschuldung in Deutschland im Jahr 2020 auf unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Trennungen zurückzuführen ist. Eine zeitlich befristete Anpassungsmöglichkeit des Vertrags soll Verbrauchern Zeit verschaffen um die finanzielle Krise zu überwinden und die Kreditbeziehung zu erhalten. Damit würden Überschuldungen vorgebeugt werden, was den Verbrauchern und der Gesellschaft nützt. Zu Beginn der Corona-Krise gab es solche gesetzlichen Anpassungsmöglichkeiten bei Krediten, die sich aus Sicht des vzbv bewährt haben.
Neben der Krisen-Klausel fordert der vzbv eine verbesserte Kreditwürdigkeitsprüfung sowie eine Geeignetheitsprüfung. Bei fehlender Bonität fordert der vzbv unter bestimmten Bedingungen gleichzeitig Flexibilität der Geldgeber. So sollte berücksichtigt werden, ob sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch einen Kredit erhöht, etwa bei der Finanzierung eines Umzugs an den Ort einer neuen Arbeitsstelle.
EU plant neue Regeln für Konsumkredite
Die Europäische Kommission will Ende Juni einen Richtlinienentwurf für die neue Verbraucherkreditrichtlinie veröffentlichen. Allein in Deutschland wurden im Jahr 2020 6,7 Millionen neue Ratenkreditverträge abgeschlossen. Die Summe der Konsumentenkredite belief sich auf 235 Milliarden Euro.
Klaus Müller: „Verbraucherkredite ermöglichen wirtschaftliche und soziale Teilhabe. Der Verbraucherschutz und die Verantwortung der Banken dürfen dabei aber nicht aus dem Blick geraten. Die Politik muss handeln. Ein intakter Verbraucherkreditmarkt würde Vertrauen schaffen und die Wirtschaft stärken.“
Weitere Informationen
Gutachten zum produktiven Kredit (PDF, 1,5 MB)