Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat am 16.06.2021 Daten aus Dubai zur steuerstrafrechtlichen Prüfung an die Bundesländer übermittelt.
Aus der Pressemitteilung des BMF vom 16.06.2021 ergibt sich:
Das BZSt hat im Auftrag des Bundesfinanzministeriums Daten erworben, um Steuerstraftaten aufzudecken. Das ist das erste Mal, dass das BZSt eigenständig Daten, die u.a. für die Besteuerung wesentlich werden, erworben hat.
Die Daten wurden durch das BZSt den jeweiligen obersten Finanzbehörden der Länder zugeordnet. Heute wurden die Daten an die Länder zur Prüfung übergeben, damit sie dort auf steuerstrafrechtliche Aspekte geprüft werden können und über die Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren entschieden werden kann.
Das Bundesfinanzministerium hat das BZSt am 14. Januar 2021 beauftragt, die Verhandlungen mit einem anonymen Informaten zu führen und die Daten zu erwerben. Nach Abschluss der Verhandlungen hat das BZSt die Daten am 10. Februar 2021 erworben. Seit diesem Zeitpunkt wurden die Daten aufbereitet, damit sie den zuständigen Ländern zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden können.
In den Daten sind umfassende Informationen zu Millionen von Steuerpflichtigen weltweit und zu mehreren Tausend deutschen Steuerpflichtigen enthalten, die über Vermögen in Dubai verfügen. Mithilfe der erworbenen Daten sollen u.a. Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung aufgedeckt werden. Die Daten können Erkenntnisse über unbekannte Vermögenswerte liefern und Rückschlüsse auf nicht erklärte Einnahmen. Das Durchleuchten von grenzüberschreitenden Sachverhalten stellt den Steuervollzug sicher und vermeidet somit hohe Steuerausfälle. Dies hat sowohl für das Bundesfinanzministerium als auch das Bundeszentralamt für Steuern hohe Priorität.