Die Anwaltsorganisationen der G7-Staaten, darunter der Deutsche Anwaltverein (DAV), haben eine gemeinsame Resolution zum Schutz der Anwaltschaft unterzeichnet.
Aus der Pressemitteilung des DAV Nr. 20/2021 vom 11.06.2021 ergibt sich:
Darin fordern sie die Regierungen dieser Staaten dazu auf, die Unabhängigkeit der Anwaltschaft zu schützen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um physische Angriffe auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu verhindern.
Im Nachgang zu ihrem jährlichen Treffen am 3. Mai 2021 haben die Anwaltsorganisationen der G7-Staaten eine Reihe von Resolutionen verabschiedet. Einig waren sie sich vor allem bei der „Resolution on Lawyers at Risk“. Hierbei geht es darum, die Unabhängigkeit der Anwaltschaft zu schützen und zu garantieren sowie die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Anwältinnen und Anwälte vor Übergriffen zu schützen. „Eine unabhängige Anwaltschaft ist für jede demokratische Gesellschaft und zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit unerlässlich“, betont DAV-Präsidentin Edith Kindermann. „Nur so ist auch der Zugang zum Recht für jedermann möglich. Leider gab es in den letzten Jahren immer wieder physische Angriffe auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – auch in Deutschland.“
Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Anwaltsorganisationen verständigten sich zudem auf eine Resolution zu Lawtech & Ethik. Darin wird die Nutzung von neuen Technologien begrüßt, sofern dadurch der Zugang zum Recht besser gewährleistet sein kann. Gleichzeitig wiederum müssen aber hierbei die Grundrechte als auch die Neutralität der genutzten Daten und Algorithmen vollständig gewahrt sein. Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie wurden zwei weitere Resolutionen angenommen: So muss auch in Krisenzeiten die Kontinuität der Justiz gewährleistet sein. Außerdem müssen auch Kanzleien und Rechtsanwälte Zugang zu finanziellen Unterstützungsangeboten erhalten.