Experten für Reform der Notfallversorgung

10. Juni 2021 -

Gesundheitsexperten befürworten eine organisatorische Neuordnung der Notfallversorgung.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 773 vom 09.06.2021 ergibt sich:

Das jetzige System wird als nicht effizient genug angesehen. Gefordert werden bundesweit klare Zuständigkeiten und eine sektorenübergreifende Versorgung, wie am Mittwoch anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Anträge von Grünen und FDP deutlich wurde. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die FDP-Fraktion kritisiert in ihrem Antrag (BT-Drs. 19/16037 – PDF, 177 KB), dass in Deutschland mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Notaufnahmen in Kliniken und dem Rettungsdienst gleich drei Versorgungsbereiche an der Notfallversorgung beteiligt seien. Die FDP fordert Integrierte Notfallleitstellen (INL), die eine Lotsenfunktion übernehmen sollten. Integrierte Notfallzentren (INZ) sollten als Einrichtungen der medizinischen Notfallversorgung geschaffen werden.

Auch die Grünen-Fraktion fordert in ihrem Antrag (BT-Drs. 19/5909 – PDF, 162 KB) eine Reform der Notfallversorgung, die über die bestehenden ambulanten und stationären Sektoren hinweg koordiniert werden sollte. In integrierten Leitstellen sollte mittels standardisierter Ersteinschätzung das passende Hilfsangebot gefunden werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte, die Bereitschaftsdienstpraxen an mehr als 700 Klinikstandorten seien über Kooperationsverträge mit den Kliniken verbunden und könnten in die künftigen Strukturen integriert werden. Das Ziel sei, unabhängig vom Ort der Erstvorstellung nach vergleichbaren Grundsätzen die Patienten in die für sie geeignete Versorgungsebene zu vermitteln. Eine Reform dürfe aber nicht dazu führen, dass etablierte und funktionierende Strukturen auf eine neue organisatorische Grundlage gestellt werden müssten, mahnte die KBV.

Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nehmen etwa 1.200 Kliniken an der ambulanten Notfallversorgung teil. Sinnvoll seien eine gemeinsame Leitstelle und eine verbesserte telefonische Beratung als zentrales Steuerungsinstrument. Ferner könnten in Integrierten Notfallzentren in Kliniken die ambulante und stationäre Notfallversorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten zusammengeführt werden.

Zustimmung zu einer Reform kam auch vom Deutschen Berufsverband Rettungsdienst (DBRD); eine Neuordnung sei dringend nötig. Die Zusammenführung von Rettungsdienst und kassenärztlichem Notfalldienst sei sinnvoll. Auch die Einführung von Integrierten Notfallzentren könne für die richtige Zuweisung von Patienten hilfreich sein. Der Rettungsdienst sollte aber die Möglichkeit haben, Patienten nach eigener Einschätzung zuzuweisen. Auch dürften aus der Einführung von INZ keine längeren Transportwege resultieren. Bewährte regionale Regelungen sollten erhalten bleiben.

Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes ist es sinnvoll, die ambulante und stationäre Notfallversorgung gemeinsam zu organisieren und die erforderlichen Strukturen für die ambulante Notfallversorgung gezielt in Krankenhäusern zu etablieren. Nötig seien zudem bundeseinheitliche Rahmenvorgaben für ambulante Notfallstrukturen.