Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 09.06.2021 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz in geänderter Fassung zugestimmt.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 766 vom 09.06.2021 ergibt sich:
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte das Gremium dem Gesetz zu, während die Fraktionen von AfD und FDP dagegen votierten und sich die Fraktion Die Linke enthielt. Zur Abstimmung standen ebenfalls verschiedene Änderungsanträge von Linken und Grünen, die aber keine Mehrheit fanden.
Die Bundesregierung will Unternehmen mit dem Gesetz verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen einbezogen werden, sobald das Unternehmen über substantielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene verfügt. Die Unternehmen werden verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten und ein Jahr später für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten gelten.
Geändert wurde der Geltungsbereich des Gesetzes insofern, dass nun auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland einbezogen werden. In die Mitarbeiterzahl werden ins Ausland entsandte Beschäftigte mit einbezogen. Klargestellt wurde auch, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Umweltschutzbelange wurden durch Aspekte zum Abfallhandel erweitert.
Union und SPD zeigten sich zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss und regten darüber hinaus an, das für die Kontrolle des Gesetzes zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durch einen Beirat beraten zu lassen, der schon 2021 seine Arbeit aufnehmen solle. Die Unionsfraktion äußerte sich vor allem zufrieden mit den Haftungsregelungen und betonte, es werde Machbares verlangt. Man wolle nicht, dass sich Unternehmen aus bestimmten Regionen zurückziehen. Die SPD verwies vor allem auf den erweiterten Geltungsbereich, Firmen könnten sich nun nicht einfach mit Auslagerungen entziehen, hieß es.
Kritik kam von der Opposition: Die AfD stellte klar, es werde mit diesem Gesetz etwas verlangt, was nicht leistbar sei, wenn etwa Konzerne Produkte aus Millionen verschiedener Komponenten mit entsprechend komplexer Lieferkette herstellten. Die FDP verwies auf Lieferkettengesetze in anderen europäischen Ländern und darauf, dass es bislang keine ausreichenden Belege gebe, dass diese zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage beigetragen hätten. Die Linke forderte deutliche Nachbesserungen, kritisierte vor allem die fehlende zivilrechtliche Haftung und die Betriebsgrößen, bei denen die meisten Unternehmen durchs Raster fallen würden. Die Grünen begrüßten die Ergänzung im Umweltbereich, kritisierten jedoch ebenso die fehlende Haftung. Da es jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sei, stimme sie dem Gesetz trotz erheblicher Mängel zu, so die Fraktion.
Weitere Informationen
Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz (BT-Drs. 19/28649 – PDF, 1,2 MB)